Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drückt bei seinenGesetzen weiter auf die Tube: Vergangene Woche war das DigitaleVersorgung-Gesetz im Kabinett, diese Woche soll das Apotheken-Stärkungsgesetz folgen. Zudem soll am kommenden Mittwoch dasMasernschutzgesetz beschlossen werden. Dieses baut schon einmal für den Fallvor, dass künftig auch Apotheken Schutzimpfungen übernehmen könnten.
Die Kabinettsvorlage sieht vor, dass in bestimmenGemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften künftig ein ausreichenderImpfschutz oder eine Immunität gegen Masern aufgewiesen werden muss. Es geht umSchulen, Kindertagesstätten, Horte, bestimmten Formen der Kindertagespflege, aber auchum Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber. Sowohl diejenigen, die dort betreut werdenbeziehungsweise untergebracht sind, als auch dort tätiges Personal müssen dieentsprechenden Nachweise (ärztliches Zeugnis) gegenüber der jeweiligen Leitungder Einrichtung erbringen. Das gleiche gilt für Personal von Einrichtungen nach§ 23 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz. Darunter fallen beispielsweise Krankenhäuser,Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, (Zahn-)Arztpraxenund Entbindungseinrichtungen – und zwar nicht nur mit ihrem medizinischen,sondern mit sämtlichem Personal, also auch Reinigungspersonal oderPraktikanten. Nicht erfasst sind hier Apotheken. Die grundsätzliche Impfpflichtgilt auch dann, wenn zur Erlangung des Impfschutzes gegen Masern ausschließlichKombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist der Nachweis desImpfschutzes beziehungsweise der Immunität vor Aufnahme in die Einrichtung oderder Tätigkeit zu erbringen. Im Fall der Flüchtlinge und Asylbewerber gilt eineÜbergangsfrist von vier Wochen.
„Die Regelungen sollen dazu beitragen, bestehende Lückenbeim Impfschutz gegen Masern zu schließen und somit das Schutzniveauvulnerabler Gruppen in Hinblick auf eine der ansteckendstenInfektionskrankheiten entscheidend zu erhöhen“, heißt es in der Vorlage für dasBundeskabinett. Wer sich einer Impfung verweigere, setze nicht nur seine eigeneGesundheit einer erheblichen Gefahr aus, sondern erhöhe auch das Infektionsrisikofür andere Personen, die zum Beispiel wegen ihres Alters oder gesundheitlicherEinschränkungen nicht geimpft werden könnten.
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