Das Corona-Thema in dieser Woche: Masken für alle? Was und wem nützen sie? Und kommt eine Tragepflicht? Gute Fragen, einfache Antwort: Keine Tragepflicht, weil’s keine Masken für alle auf dem Markt gibt. Allenfalls die Selbstgebastelten. Und was bringen die? Dürfen sie die Apotheken verkaufen? Ja, aber. Und das war kein April-Scherz: Corona ist der Turbo fürs E-Rezept. Ab 1. Januar 2022 ist es Pflicht für alle. Sagt Spahn. Und noch ein Thema: Was ist, wenn sich ein Apothekermitarbeiter mit dem Virus infiziert? Wer muss in Quarantäne? Hoffen wir für uns alle: Mögen wir gesund bleiben.
30. März 2020
Ja, Paracetamol ist zurzeit der Hamsterkaufartikel in Apotheken. Mittlerweile soll sich die Lage ein klein wenig entspannt haben. Aber, wie ist da die Rechtslage, wie viele Packungen mit 10 g Paracetamol (das ist die Höchstmenge pro Packung, die nicht unter die Verschreibungspflicht fällt) darf die Apotheke eigentlich abgeben? Also, wie viele Packungen mit 20 Tabletten à 500 mg dürfen in der Selbstmedikation an einen Kunden abgegeben werden? Laut Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) gibt’s da keine Begrenzung, sagen die Juristen. Bis zu 10 g Paracetamol pro Packung unterliegt nicht der Verschreibungspflicht. Also, mein liebes Tagebuch, bedeutet das grünes Licht für einen flotten Paracetamol-Abverkauf? Nein, dem steht „das heilberufliche Ermessen des Apothekers“ im Weg, wie viele Packungen er abgibt. Grundsätzlich darf die Apotheke zwar mehr als eine dieser Packungen an einen Kunden abgeben – wenn’s denn einen plausiblen Grund dafür gibt, wenn kein Hinweis auf eine missbräuchliche Anwendung oder eine Gefährdung der Arzneimitteltherapiesicherheit vorliegt. Der heilberuflich arbeitende Apotheker wird es in der Regel daher bei einer Packung belassen oder hinterfragen, ob es überhaupt Paracetamol sein muss.
Na, na, das muss der gute Burda-Verlag noch lernen: Arzneiversender zu hofieren und sie anzupreisen, das war einmal früher. Jetzt zählen die Vor-Ort-Apotheken, sie stehen jetzt im Fokus. Was war geschehen? Mein liebes Tagebuch, im anderen „Focus“von Burda, dem „Focus online“, stand doch glatt wieder einmal ein Hinweis zu einem Online-Preisportal für Arzneiversender. Böse, böse, das sollte doch wirklich nicht mehr passieren, nachdem Burda dem „Zukunftspakt Apotheke“ mit der Noweda beigetreten ist. So eine Online-Meldung auf „Focus online“ führte zurecht bei uns Apothekers zur Verwunderung und Verärgerung. Unser Aufschrei scheint bei Burda auf fruchtbarem Boden gefallen zu sein, der Link zum Preisvergleichsportal für Arzneiversender wurde umgehend gelöscht. Na, geht doch! Und was noch kommen soll: „‚Focus Online‘ wird in Kürze den Zukunftspakt Apotheke sowie die Vorbestellplattform ia.de verstärkt in die Burda-Kampagne ‚Corona Care‘ einbinden und damit auch auf diese Weise die Bedeutung der Apotheken betonen“ – sagt eine Burda-Sprecherin. Das wollen wir hoffen.
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