Gesundheit

Overwiening: Honorarkürzung ist nicht nachvollziehbar

Gestern wurde bekannt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn offenbar plant, die Vergütung der Apotheken für das Ausstellen digitaler Impfnachweise drastisch zu kürzen. Am heutigen Mittwoch äußert sich nun die ABDA zu dem Vorhaben: Sie warnt vor einem schwindenden Vertrauen der Apotheker:innen in die Politik.

Aktuell bekommen Apotheken für das Erstellen digitaler Impfnachweise 18 Euro je Zertifikat. Erzeugen sie die QR-Codes für Erst- und Zweitimpfung in einem Rutsch, gibt es für den zweiten Vorgang 6 Euro, also zusammen 24 Euro. Doch damit soll bald Schluss sein, wie gestern bekannt wurde: Offenbar will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Vergütung der Apotheken für ihre Dienste auf pauschal 6 Euro senken. Sogar ein Datum ist schon im Gespräch: Ab dem 1. Juli soll es weniger Geld für die Offizinen geben – gleichzeitig soll auch die Vergütung für das Durchführen von Bürgertests von 12 plus 6 Euro auf 8 plus 4,50 Euro sinken.

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Ohne Apotheken keine Zertifikate

Am heutigen Donnerstag äußert sich nun die ABDA in einer Pressemitteilung zu den Plänen. „Die Apothekerinnen und Apotheker sind verärgert und verlieren ihr Vertrauen in die Berliner Politik“, sagte demnach ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Der Gesetzgeber will jetzt zum wiederholten Male die Vergütung für pandemiebedingte Sonderaufgaben, die die Apotheken vor Ort sehr kurzfristig, sehr verlässlich und mit viel Engagement übernommen haben, innerhalb kürzester Zeit erheblich senken. Wenn die Apotheken keine belastbare Kalkulationsgrundlage und damit keine Planungssicherheit haben, sinkt die Bereitschaft, auch in Zukunft zusätzliche problemlösende Aufgaben zu übernehmen.“

Seit Montag stellen die Apotheken für Geimpfte digitale Impfzertifikate aus. Möglich ist das, weil der Deutsche Apothekerverband (DAV) rasch auf das Vorhaben reagiert und sein Apothekenportal entsprechend angepasst hatte. „Die Berufsorganisationen haben dafür in den Aufbau einer IT-Infrastruktur investiert, die Apotheken vor Ort haben Personal abgestellt und zusätzliche Hardware eingesetzt“, betont die ABDA-Chefin. „Die Ausstellung eines Zertifikates bedeutet zum einen, die Daten zu prüfen, einzugeben und auszudrucken. Zum anderen geben die Apotheken den Menschen viel zusätzliche Unterstützung zur Nutzung der CovPass-App.“ Der Zeitaufwand nehme dadurch deutlich zu. „Die berichtete drastische Absenkung des Honorars ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar.“

Der Gesetzgeber hatte den Apotheken diese Aufgabe mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ übertragen. Er schrieb sie allerdings erst recht spät im Gesetzgebungsprozess hinein. Auch Ärzte sind demnach berechtigt, nachträglich Impfnachweise zu digitalisieren. Ärztliche Organisationen, unter anderem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), hatten jedoch mehrfach darauf hingewiesen, dass sie das nachträgliche Prüfen und Digitalisieren von Impfnachweisen nicht als eine Tätigkeit ansehen, die in die Praxen gehört. Es handele sich um eine Formalie, die auch zum Beispiel Bürgerämter oder Reisebüros übernehmen könnten.

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