Gesundheit

Oxytocin-Rotexmedica wohl ab 5. April wieder lieferbar

Ein Ende der Oxytocin-Knappheit ist in Sicht: Marktführer Rotexmedicageht davon aus, ab 5. April wieder liefern zu können. Allerdings dürfte es nachAnsicht der Firma gar keinen Engpass geben. Schließlich biete man für die Krankenhausversorgung alternativdas Produkt Oxytocin 5I.E., das für den französischen Markt produziert und freigegeben wurde.

Wann gibt es wieder Oxytocin für alle? Diese Frage stellensich derzeit Krankenhausapotheker in Deutschland. Rotexmedica mit einemMarktanteil von bislang 70 Prozent kann seit Januar nicht liefern, Hexal, derzweite Anbieter im Markt, kann die Lücke nicht schließen. Erschwerend hinzu kam, dass Hexal nach eigener Aussage kurzfristig lieferunfähig war, weil dreivorhandene nicht serialisierte Chargen nicht mehr vor dem Stichtag am 9.Februar 2019 freigegeben werden konnten. Aktuell könne man aber eigentlich innormalem Umfang liefern, erklärt eine Sprecherin. Die Bestandskunden bedieneman auch, um den ganzen Markt zu versorgen, reiche es aber nicht. Baden-WürttembergsKrankenhausapotheker haben daher Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ineinem Brief aufgefordert, den Versorgungsmangel gemäß § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz (AMG)festzustellen. Das würde nämlich ermöglichen, die Packungen von Hexal, beidenen nicht nur die Sicherheitsmerkmale fehlen, sondern die auch keine aktuellePackungsbeilage haben, in den Markt zu bringen. Alternativ könnte Hexal dieWare auch umpacken.

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Ein Ende des Engpasses wird laut BfArM-Liste im April erwartet.Dies bestätigt Rotexmedica nun auch auf Nachfrage von DAZ.online. „Die inDeutschland zugelassene Produkte Oxytocin 3 IE und Oxytocin 10 IE Rotexmedicasind im Moment nicht lieferbar, aber die nächsten Chargen sind schon produziertund werden voraussichtlich ab dem 5. April lieferbar“, erklärt derGeschäftsführer. Allerdings dürfte es seiner Ansicht nach gar „keine richtigeNot“ geben, schließlich biete man als Alternative nach § 73 Abs. 3 AMG das ProduktOxytocin 5 IE an, das für den französischen Markt produziert und freigegebenwurde. § 73 Abs. 3 AMG erlaubt neben dem personenbezogenen Einzelimport im Falle einesEngpasses Krankenhausapotheken oder krankenhausversorgenden Apotheken den Importauch zum Zwecke der vorübergehenden Bevorratung, wenn das zur Sicherstellungeiner ordnungsgemäßen Versorgung der Patienten des Krankenhauses notwendig ist.Inwiefern das mit dem Rotexmedica-Präparat klappt, ist nicht klar. So berichtenApotheken, die üblicherweise bei Rotexmedica beziehen, dass sie gezwungen seien,Syntocinon zu deutlich höheren Preisen aus dem Ausland zu importieren, um denBedarf ihrer Geburtskliniken zu decken.

Im Zusammenhang mit Rabattverträgen wird die schwindende Anbietervielfalt schon länger kritisiert. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat kürzlich ein juristisches Gutachten erstellen lassen, das die Rabattvertragswelt in denJahren 2007 bis 2017 unter die Lupe nimmt. Gutachter NilsHußmann (Kozianka & Weidner Rechtsanwälte) bestätigt die zunehmendeMarktkonzentration, die dazu führe, dass Engpässe nicht mehr von anderenUnternehmen aufgefangen werden könnten. Das Beispiel Oxytocin zeigt, dass das auch ohne Rabattverträge gilt.

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