Gesundheit

Pilsinger (CSU): Versender sollen sich an deutsche Regeln halten

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger aus München schlägt neue Diskussionen vor, um mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) gleich lange Spieße zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versand zu schaffen und die Qualität im Versand zu sichern. Dies betreffe beispielsweise Temperaturkontrollen und die Auslieferung der Arzneimittel.

Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) wird am heutigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten. Doch nun machen offenbar neue Ideen dazu die Runde in der Unionsfraktion. Den Anlass bildet eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags. Darin hatten die Autoren eine „systemimmanente Überwachungslücke“ beim Arzneimittelversand aus dem Ausland festgestellt. Denn die jeweiligen Behörden könnten jeweils nur die Einhaltung des nationalen Rechts innerhalb ihrer Staatsgrenzen überwachen.

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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags

„Systemimmanente Überwachungslücke“ beim Arzneimittelversand aus dem Ausland

In Auftrag gegeben hatte die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes der CSU-Politiker Stephan Pilsinger. Er ist Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis München-West/Mitte. Er wurde 1987 geboren und ist Arzt. Zusätzlich zu seiner Abgeordnetenfunktion übt er eine Nebentätigkeit als Hausarzt aus. 

Pilsinger erwartet nun Konsequenzen. Seinen Fraktionskollegen im Bundestag hat er neben der Ausarbeitung auch Anregungen zur Diskussion mitgegeben: Demnach konstatiert der Wissenschaftliche Dienst eine Überwachungslücke. Doch zugleich sehe der geltende Koalitionsvertrag vor, die „Arzneimittelsicherheit durch weitere Maßnahmen von der Produktion über den Transport bis zum Endverbraucher“ zu gewährleisten.

Sicherheit im grenzüberschreitenden Handel

Daher sei es nötig, diesbezügliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung im deutschen Arzneimittelrecht zu verankern. Damit solle die Arzneimittelsicherheit auch im grenzüberschreitenden Handel stets gewährleistet werden. Dazu sollten Ergänzungen im Gesetzgebungsverfahren für das VOASG vorgenommen werden.

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