Was fragt die ABDA eigentlich für ihr Apothekenpanel? Das ist zur Vorbereitung auf die Antworten wichtig zu wissen. Viele Fragen sind für berufspolitische Diskussionen relevant, beispielsweise zur Honorierung. Doch die ABDA hat erst relativ wenige Ergebnisse aus den bisherigen Fragerunden veröffentlicht. Möglicherweise reicht die Teilnehmerzahl für komplexe Auswertungen bisher nicht aus. Hier bieten wir einen Einblick in die Fragen des Panels.
Am Anfang stehen einfache Fragen zur Person und zur Apotheke. Anhand der Postleitzahl werden Stadt-, Land- oder Umland-Lagen unterschieden. Dann soll der Apothekentyp, beispielsweise im Sinne von Lagen in einer Fußgängerzone, in einem Ärztehaus, am Bahnhof oder bei einem Krankenhaus, beschrieben werden. Dabei gibt es zwölf Auswahlmöglichkeiten. Mehrfachnennungen sind möglich. Außerdem wird nach der Infrastruktur im Sinne der Passantenfrequenz und der Parksituation gefragt. Die ABDA hat bisher keine Erkenntnisse zu diesen Typen von Apotheken veröffentlicht. Möglicherweise reichen die Teilnehmerzahlen nicht aus, um für alle Typen repräsentative Aussagen abzuleiten.
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Weitere Fragen betreffen die durchschnittliche Kundenzahl pro Tag, die Zahl der Beschäftigten, die angebotenen pharmazeutischen Dienstleistungen und Messungen sowie die „Spezialisierungen“ der Apotheke. Dabei wird nach acht Dienstleistungen (z. B. Reiseberatung, Ernährungsberatung, Kompressionsstrümpfe, Medikationsanalyse), fünf Messungen und zehn Spezialisierungen (z. B. Inkontinenz, Naturheilkunde, Versandhandel, Heimversorgung, Mutter-Kind-Apotheke) gefragt. Ergänzend wird gefragt, ob Termine für Dienstleistungen vereinbart werden können, welche Dienstleistungen mit Krankenkassen abgerechnet werden, wie die Apotheke auf die Dienstleistungen aufmerksam macht und ob die Apotheke die Verblisterung von Arzneimitteln anbietet. Vermutlich ist damit sowohl das eigene Verblistern als auch die Verblisterung durch beauftragte Dienstleister gemeint.
Wahrscheinlich fragt die ABDA in diesem Jahr so ausführlich nach Dienstleistungen, weil der Zustand vor der Einführung der neuen honorierten Leistungen als Ausgangsbasis erfasst werden soll. Für die Versorgungsforschung erscheint das hilfreich. Zu Cannabis gibt es hingegen nur die eine Frage, ob die Apotheke Patienten mit medizinischen Cannabisblüten versorgt. Dabei irritiert, dass nur Blüten, aber keine anderen Darreichungsformen erwähnt werden.
Lieferengpässe und ihre Folgen
Wesentlich ausführlicher sind die Fragen zu Lieferengpässen im Jahr 2021: Bei wie viel Prozent der Verordnungen war weder das Produkt noch eine Alternative zu beschaffen? Bei wie viel Prozent wurde eine Alternative abgegeben? Mit der zweiten Frage ist die Nutzung der diesbezüglichen Sonder-PZN gemeint, die auch aus Abrechnungsdaten ermittelt werden kann. Doch vor allem die Antworten auf die erste Frage versprechen neue, für die politische Argumentation wichtige Daten. Dabei geht es um die wirklich mühsamen und für alle Beteiligten belastenden Fälle, in denen ein neues Rezept ausgestellt wird und die daher bisher in keiner Statistik auftauchen.
Ebenso wichtig ist die folgende Frage, wie viel Arbeitszeit das Apothekenteam für das Management von Lieferengpässen pro Woche aufwendet. Dabei wird zwischen Arbeit mit einem Online-Bestellportal, zusätzlichen Botendiensten, Kontakten mit Ärzten, Rücksprachen mit dem Hersteller oder dem Großhandel und zusätzlichen Beratungen von Patienten unterschieden. Mit einiger Fantasie könnte auf der Grundlage dieser Daten ein Honorar für das Management von Lieferengpässen eingefordert werden. Außerdem wird nach den drei Wirkstoffen gefragt, die 2021 am häufigsten nicht geliefert oder ausgetauscht werden konnten. In der letzten Frage zu diesem Thema geht es darum, wie viel Prozent der OTC-Arzneimittel nicht geliefert werden konnten. Gemeint ist vermutlich der Prozentsatz bezogen auf die Anzahl der Kundenwünsche.
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