Gesundheit

Rbb-Programmchef bezieht Stellung zu umstrittenem Homöopathie-Beitrag

Der Beitrag „Gefährliche Homöopathie und die Rolle der Apotheker“ des Politmagazins „Kontraste“ sorgte im Mai für Aufsehen. In einem ausführlichen Brief kritisierte ein Apotheker aus Westfalen-Lippe die Darstellung als überspitzt – nun äußert sich rbb-Programmchef Jan Schulte-Kellinghaus zu den Vorwürfen und räumt punktuell Unschärfen ein.

An der Homöopathie scheiden sich die Geister. Während die einen das Geschäft mit den Globuli für reine Geldmacherei halten, glauben andere fest daran, dass Kügelchen, Dilutionen und Co. eine besonders nebenwirkungsarme Alternative zur Schulmedizin seien und verzichten zugunsten homöopathischer Mittel sogar bei schweren Erkrankungen auf Therapien mit belegtem Nutzen. Mit diesem Spannungsfeld beschäftigte sich ein Beitrag im Politmagazin „Kontraste“ vom 19. Mai dieses Jahres.

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Darin ging es insbesondere auch um die Rolle der Apotheker:innen, die solche Präparate verkaufen: Dem Beitrag zufolge sind sie über ihre Berufsordnungen verpflichtet, in jedem Beratungsgespräch zu einem homöopathischen Mittel darüber aufzuklären, dass eine Wirksamkeit dieses Produkts über den Placeboeffekt hinaus bisher nicht belegt ist. Dieser Pflicht kämen sie oftmals nicht nach. Zudem sei es ihnen nach dem Heilmittelwerbegesetz verboten, im Zusammenhang mit Homöopathika konkrete Indikationen zu nennen.

Ein Apotheker wehrt sich

Das sieht ein Apotheker aus Westfalen-Lippe anders – in einem ausführlichen Brief an den SWR-Intendanten Kai Gniffke wehrt er sich gegen diese Auslegung der Vorschriften, die aus seiner Sicht unzutreffend ist. Weder könne das Heilmittelwerbegesetz (HWG) unmittelbar auf das persönliche Beratungsgespräch angewendet werden, noch sehen die apothekerlichen Berufsordnungen vor, dass Apo­theker eine verpflichtende Bewer­tung der verfüg­baren wissen­schaftlichen Evidenz in jede Beratung einschließen müssen. Zudem, schreibt der Apotheker, werde die Gefährlichkeit dieser Produktgruppe überspitzt dargestellt. Sie sei nicht als Alternative zu einer wirksamen schulmedizinischen Behandlung einzusetzen, sondern als Add-on – so könne sie zumindest keinen Schaden anrichten.

Nun antwortet ihm zuständigkeitshalber der Programmchef des rbb, Jan Schulte-Kellinghaus, auf seine Zuschrift. „In Ihrem Schreiben legen Sie ausführlich dar, inwiefern Sie die Berichterstattung der ‚Kontraste‘-Redaktion für kritikwürdig halten und stellen am Ende die Frage, ob die Sendung den Ansprüchen an ‚seriöse Information des öffentlich-rechtlichen Rundfunks‘ entspricht“, fasst Schulte-Kellinghaus zusammen. „Gern habe ich Ihre Kritikpunkte aufgenommen und darüber ausführlich mit der Redaktion gesprochen.“

„Ergebnisoffen und aufwendig recherchiert“

Grundsätzlich stellt sich der Programmchef hinter die Redaktion: „Aus meiner Perspektive hat die Redaktion auch bei diesem Beitrag ergebnisoffen und aufwendig recherchiert“, betont er. Was die Gefährlichkeit von Homöopathika betrifft, zeige der Beitrag zunächst, dass „in manchen Apotheken Homöopathika als (alleinige) Alternative zu herkömmlichen Arzneimitteln empfohlen werden, auch bei schweren Erkrankungen wie etwa Corona. Das, so die Meinung der Redaktion, ist problematisch, weil die alleinige Einnahme von Homöopathika bei ernsthaften Erkrankungen auch schwerwiegende Folgen haben kann – etwa, weil andere geeignete Therapien unterbleiben.“ 

Dabei gehe die Gefahr nicht von den homöopathischen Mitteln selbst aus, sondern vom Umgang mit diesen. „In diesem Sinn hat die Redaktion den Begriff ‚gefährlich‘ verwendet. Das halte ich grundsätzlich für vertretbar.“ Dennoch haben die Anmerkungen des Apothekers in seinen Augen offenbar eine gewisse Berechtigung. „Ihre Kritik, der Beitrag habe diese Ebenen nicht deutlich genug unterschieden, nehme ich sehr ernst und habe das auch gegenüber der Redaktion so geäußert“, schreibt Schulte-Kellinghaus.

Fordern die Berufsordnung einen Hinweis auf fehlende Evidenz?

Sauer aufgestoßen war dem Apotheker vor allem die Einschätzung, der Berufsstand sei nach seinen Berufsordnungen dazu verpflichtet, bei der Beratung stets darauf hinzuweisen, dass es an Evidenz bezüglich der Wirksamkeit bei Homöopathika mangelt. Hierzu zitiert Schulte-Kellinghaus aus der Berufsordnung der Apothekerkammer Berlin:

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