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Riesen-Demo in München verboten – doch Querdenker ziehen wieder durch die Städte

Zwei Wochen nach einer teilweise chaotischen „Querdenken“-Demo ist in Leipzig wieder Protest gegen die Corona-Politik angekündigt. Auch andernorts in Deutschland sind wieder zahlreiche Demos geplant. In der Stadt München wurde eine „Querdenker“-Demonstration jedoch verboten.

Die Stadt Leipzig wird am Samstag erneut Schauplatz zahlreicher Demonstrationen. Gegner der Corona-Politik haben laut Stadt eine Versammlung mit 250 Teilnehmern angemeldet. Dagegen regt sich lauter Protest: Allein das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft zu drei Kundgebungen auf zentralen Plätzen der Stadt auf. Insgesamt sind in Leipzig am Samstag acht Versammlungen angekündigt worden. Derzeit sind nur maximal 1000 Teilnehmer pro Kundgebung erlaubt.

Verfassungschutz warnt vor Beteiligung von Rechtsextremisten

Der sächsische Verfassungsschutz rechnet mit einer Beteiligung von Rechtsextremisten. Für die Kundgebung unter dem Motto „Zeit es zu beenden!“ werde bundesweit auch in der rechtsextremistischen Szene mobilisiert, teilte die Behörde am Freitag mit. Auch Reichsbürger und gewaltbereite Gruppierungen wie Hooligans könnten nach Leipzig kommen. Insgesamt erwartet der Verfassungsschutz ein „heterogenes Protestgeschehen“, wie es sich auch bei vorherigen Veranstaltungen der „Querdenken“-Szene gezeigt habe.

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Stadt und Polizei haben nun angekündigt, jegliche Verstöße gegen die Corona-Regeln konsequent zu ahnden. Die Polizei legt ihr Hauptaugenmerk darauf, „friedliche und unfriedliche Teilnehmer“ der verschiedenen Versammlungen zu trennen. Sie erhält Unterstützung von Einsatzkräften aus Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt sowie von der Bundespolizei. Auch Wasserwerfer sowie eine Reiterstaffel seien einsatzbereit. Die Polizei rechnet mit Teilnehmerzahlen im vierstelligen Bereich. "Das lässt sich aber nur schwer einschätzen – es ist sehr ungewiss, was kommt" sagte der Polizeisprecher.

Auch Demonstrationen in Bochum und Berlin

Auch in zahlreichen anderen deutschen Städten mobilisieren sich Gegner von Corona-Auflagen sowie Gegendemonstranten für Samstag. In Bochum sind 1000 Teilnehmer unter dem Motto „Fest für Frieden, Freiheit und Liebe“ angemeldet. Angekündigt ist unter anderem eine Rede von „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg. Die Demonstration darf nur als Standkundgebung stattfinden, einen ursprünglich geplanten Aufzug hatte die Stadt untersagt, das Oberverwaltungsgericht NRW die Entscheidung bestätigt. In Göppingen, Pforzheim und Hannover wurden ebenfalls Demonstrationen gegen Corona-Auflagen angemeldet.

dpa Eine Teilnehmerin der „Querdenker“-Demo in Frankfurt.  

Auch Berlin wird wieder Schauplatz von Protesten gegen die Corona-Politik. Der voraussichtlich größte ist ein „Schweigemarsch“ aus dem Lager der Impfgegner. Für Sonntagmittag sind laut Polizei am S-Bahnhof Bornholmer Straße 5000 Teilnehmer angemeldet, die zur Straße des 17. Juni, also ins Regierungsviertel, ziehen wollen. Parallel sind zwei kleine Gegendemos angesetzt. Laut einer Polizeisprecherin ist der Einsatz nicht vergleichbar groß wie bei den jüngsten Protesten.

München: Demonstration infektionsschutzrechtlich nicht vertretbar

In München hingegen wurde eine „Querdenker“-Demonstration verboten. Nach dem Verwaltungsgericht München hat dies auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Die Veranstalter hatten eine Kundgebung mit bis zu 30.000 Teilnehmern auf der Münchner Theresienwiese angemeldet. Die Stadt sei zu Recht davon ausgegangen, dass die Versammlung unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit Versammlungen der „Querdenken“-Bewegung infektionsschutzrechtlich nicht vertretbar sei, gab der zuständige Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Begründung an.

Die Veranstalter hätten sich im Verwaltungsverfahren ausdrücklich geweigert, Vorkehrungen für die Einhaltung von Hygienemaßnahmen, also Mindestabstände und das Tragen von Masken, zu treffen. Die erst im gerichtlichen Verfahren nachgeschobene Zusicherung zu solchen Maßnahmen wurde als „rein verfahrenstaktisches Vorbringen“ gewertet und sei „unglaubhaft“.

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