Gesundheit

Valsartan: 80-jährige Krebs-Patientin klagt gegen Hersteller

Der Freiburger Rechtsanwalt Heiko Melcher hat die offenbarerste Patientenklage gegen Pharmaunternehmen wegen mit N-Nitrosodimethylamin(NDMA) verunreinigter Valsartane eingereicht. Seine Mandantin ist eine 80-jährigeFrau, die an Nierenkrebs erkrankt ist.

Die Valsartan-Krise hat im vergangenen Jahr weltweit fürVerunsicherung gesorgt. Allein in Deutschland geht man davon aus, dass rund900.000 Menschen die mit potenziell krebserregenden Nitrosaminen verunreinigtenArzneimittel eingenommen haben. Die betroffenen Pharmaunternehmen hatten ihrenWirkstoff unter anderem von der chinesischen Firma Zhejiang HuahaiPharmaceutical bezogen. Es zeigte sich aber in der Folge, dass noch mehr Wirkstoffherstellerproduktionsbedingt verunreinigte Substanzen auf den Markt gebracht hatten. Zudemfanden sich auch in anderen Sartanen nitrosaminhaltige ( zum Beispiel NDMA und NDME) Verunreinigungen.

Bekanntlich kam es zu massenhaften Rückrufen. Dieseverliefen zwar nicht auf Patientenebene – ein akutes Risiko sahen die Behördenfür sie nicht – dennoch sorgten sich viele Betroffene um ihre Gesundheit,ebenso ihre Angehörigen. Vielen stellte sich die Frage: Kann ich rechtlich gegendie Unternehmen vorgehen? Grundsätzlich bietet das Arzneimittelgesetz Möglichkeiten,Pharmaunternehmen in Haftung zu nehmen. Insbesondere kommt eine Gefährdungshaftungnach § 84 AMG in Betracht.

Nun hat der Freiburger Rechtsanwalt und Fachanwalt fürMedizinrecht, Heiko Melcher, für eine 80-jährige Patientin eine Klage beim LandgerichtKonstanz eingereicht – offenbar die erste dieser Art, wie der Anwalt vermutet.Seine Mandantin hat über Jahre hinweg valsartanhaltige Arzneimittel eingenommen.Mittlerweile hat sie Nierenkrebs und befindet sich bereits in palliativmedizinischerBehandlung.

Mehr zum Thema

Interview Rechtsanwalt Melcher

Verunreinigtes Valsartan: Diese Rechte und Möglichkeiten haben Patienten

Nitrosamin-Verunreinigungen

Sartane: Risikobewertungsverfahren ist abgeschlossen

Mit der Klage macht Melcher für seine Mandantin gegenüber dreiPharmaunternehmen – 1 A Pharma, Mylan und Hexal – Auskunfts-­, Schmerzensgeld­-und Feststellungsansprüche geltend. Die rühren dem Anwalt zufolge zum einen ausder Gefährdungshaftung nach § 84 AMG, aber auch daraus, dass die Unternehmennotwendige Kontrollen im Herstellungsland unterlassen hätten.

Quelle: Den ganzen Artikel lesen