Dürfen wir dieses Hilfsmittel nun abrechnen? Haben wir die Verträge dazu? Brauchen wir bei dieser Kasse eine Genehmigung oder geht es auch ohne? Steht überhaupt alles Nötige auf dem Rezept? Ohne die Software wären wir Apotheker:innen in vielen Fällen doch völlig aufgeschmissen, meint #DerApotheker und spricht dabei nicht nur von Hilfsmitteln.
Es gibt eine Sache in der Apotheke, die hat mich schon in meinem praktischen Jahr aufgeregt: Warum muss immer alles so kompliziert sein? Und damit meine ich nicht die ganzen Fakten, die wir zu irgendwelchen Arzneimitteln kennen müssen, sondern all die Verträge, Verordnungen und Gesetze, die uns das Leben tagein tagaus erschweren. Ohne die Software wären wir doch in vielen Fällen völlig aufgeschmissen: Dürfen wir dieses Hilfsmittel nun abrechnen? Haben wir die Verträge dazu? Brauchen wir bei dieser Kasse eine Genehmigung oder geht es auch ohne? Steht überhaupt alles Nötige auf dem Rezept? Warum muss man eigentlich Hilfsmittelrezepte unterschreiben lassen und die übrigen nicht? Was, wenn es vergessen wurde? Müssen wir jetzt wirklich den Boten zum Patienten nach Hause schicken? Wurden schon wieder Hilfsmittel und Teststreifen auf einem Rezept verordnet? So kann das leider nicht abgerechnet werden. Denn Teststreifen sind keine Hilfsmittel. Wissen manche nicht. Okay. Dann müssen wir jetzt wohl oder übel um ein neues Rezept bitten. Wie lange ist denn so ein Hilfsmittelrezept nun eigentlich gültig? Vier Wochen oder genau einen Monat? Und ein Kassenrezept? Je nach Krankenkasse und Bundesland.
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#DerApotheker
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Das hat mir noch nie jemand gesagt!
Und wenn wir schon bei der Gültigkeit von Rezepten sind, warum ist ein BTM-Rezept eigentlich 7+1 Tage lang gültig, ein Isotretinoin-Rezept für eine Frau im gebärfähigen Alter und ein T-Rezept hingegen aber nur 6+1 Tage? Ach ja, und wie sieht es eigentlich bei den Entlassmanagementrezepten aus? Wie lange waren die nochmal gültig? Und worauf muss ich jetzt bei der Packungsgröße achten? Darf die Ärztin wirklich eine N3 verordnen?
Selbst Apothekerinnen und Apotheker, die seit vielen Jahren in der Apotheke stehen, geraten da immer mal wieder ins Straucheln. Was nicht ungewöhnlich ist, da manche Rezepte auch relativ selten vorkommen. Einige Kolleginnen und Kollegen hatten nach eigenen Angaben zum Beispiel noch nie ein T-Rezept in der Hand. Trotz vieler Berufsjahre. Viel Freude bereiten auch immer Rezepte der Bundeswehr und der Polizei. Bei ersteren fragt man sich – zu Recht – ob sie richtig ausgestellt wurden, bei letzteren dann viel mehr, ob die junge Polizistin, dir vor einem steht, nun eine Zuzahlung leisten muss oder nicht. Vielleicht muss sie aber auch die ganze Summe bezahlen und bekommt das Geld von ihrer Versicherung zurück. Wie wir ja wissen, gibt es noch viel mehr, worauf man spätestens bei der Rezeptkontrolle achten muss, damit man letztlich auch sein Geld von der Krankenkasse bekommt.
Einiges davon steht im berüchtigten § 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Der Paragraf, der den Ärzt:innen vorschreibt, wie sie ein Rezept auszustellen haben. Aber Ärzt:innen lassen sich nicht so gerne etwas vorschreiben. Zwinker, zwinker. Oder wie lässt sich sonst erklären, dass so viele Rezepte geändert werden müssen, weil sie nicht korrekt ausgestellt wurden? Vorname? S., Abkürzen verboten! Beruf? Dermatologie, das ist doch kein Beruf!
Streng genommen sind die Rezepte damit ungültig, wenn der § 2 nicht eingehalten wurde. Retaxieren das die Kassen? Vielleicht nicht. Aber was, wenn sie plötzlich einen Hochpreiser nicht bezahlen wollen, weil die Berufsbezeichnung des Arztes fehlt?
Warum muss also immer alles so kompliziert sein? Ich weiß es nicht. Ich finde, das gehört alles mal vollkommen „entkompliziert“ und vereinheitlicht.
Oder ist das etwa so gewünscht? Wer weiß das schon …
In Liebe,
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