Gesundheit

Was steckt hinter der Vergütungsanpassung in der ABDA-Chefetage?

Die 13 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes der ABDAverbringen viel Zeit mit ihrer berufspolitischen Arbeit. In dieser Zeit fehlensie in ihrer Apotheke und brauchen eine Vertretung. Dafür erhalten die Vorstandsmitgliedereine Aufwandsentschädigung. Eine Erhöhung dieser Vergütung sorgt derzeit für Aufsehen,weil sie recht unbemerkt in den aktuellen Haushaltsentwurf hineingerutscht ist.Nach Informationen von DAZ.online will die ABDA-Spitze mit den frei werdendenGeldern allerdings gezielt die berufspolitische Arbeit für Neuankömmlingeattraktiver machen.  

DAZ.online hatte am gestrigen Mittwoch berichtet, dass dieGelder für die Aufwandsentschädigungen der ABDA-Spitze um 23 Prozent steigensollen. Konkret ist im aktuellen Haushaltsentwurf der ABDA für 2020 vorgesehen,dass 108.000 Euro mehr für die Vergütung ausgegeben werden sollen. Zur Begründungheißt es im Haushaltsentwurf nur recht vage, dass die Regelungen für dieAufwandsentschädigungen angepasst werden sollen. Was damit genau gemeint ist,wer von den Geldern profitieren soll und inwiefern sich der Verteilungsmechanismusdieser Vergütungen ändern soll, blieb aber unklar. Denn: Die ABDA wollte keineFragen zu diesem Thema beantworten.

In einigen ABDA-Mitgliedsorganisationen sorgte die Nachrichtallerdings für Ärger. Schließlich ist klar: Die Vergütungsmechanismen für dieABDA-Chefetage sind eine Satzungsangelegenheit – wenn eine Änderung geplantist, müssen mehrere Gremien zustimmen. Konkret verweist die ABDA-Satzung aufein weiteres Papier, in dem die konkreten Vergütungsmechanismen definiert sind.Änderungen darin müssen laut ABDA-Satzung zunächst durch den Haushaltsausschussund dann von der ABDA-Mitgliederversammlung beschlossen werden. MehrereMitglieder dieser Gremien konnten sich auf Nachfrage von DAZ.online aber ankeinen solchen Beschluss erinnern.

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Aus Kreisen der ABDA hieß es nun aber, dass es für dieAnpassung der Aufwandsentschädigungen sehr wohl eine inhaltliche Begründunggebe. Demnach sollen die Vergütungserhöhungen genau die Mitglieder desgeschäftsführenden Vorstandes treffen, für die es derzeit noch keinen pauschalenVerteilungsmechanismus gibt. Zur Erklärung: Bislang erhalten nur der ABDA-Präsident,sein Vize, der Präsident der Bundesapothekerkammerund der Chef des Deutschen Apothekerverbandes eine feste Entschädigung, die indem oben genannten Papier fest beschrieben ist. So erhält der ABDA-Präsidentbeispielsweise eine Vergütung in Höhe von 120 Prozent des Tarifgehaltes einesApprobierten der höchsten Tarifstufe. Rein rechnerisch sind dies etwa 4900 Europro Monat. Die übrigen Mitglieder des 13-köpfigen geschäftsführenden Vorstandeserhalten allerdings sehr viel weniger Geld: Unabhängig nach der Anzahl derSitzungen bekommen sie rund 570 Euro pro Monat ausgezahlt – obwohl auch sieteilweise tagelang in ihren Apotheken fehlen.

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