Gesundheit

Wegen hoher Inzidenzen: Erste Landkreise verschärfen Corona-Maßnahmen wieder

Schon seit Mitte Oktober finden sich einige bayerische Landkreise unter den Corona-Hotspots. Rosa und Tiefrot leuchten sie aktuell auf der Deutschland-Karte des Robert-Koch-Instituts. Nun ziehen sie Konsequenzen. Ab 1. November gelten strengere Maßnahmen.

Zwischen 430 und 645 liegen die 7-Tage-Inzidenzen im Süden Deutschlands. Zeit, zu handeln, wie die Verantwortlichen vor Ort entschieden. Die regionale Ampel steht auf „Rot“ und im gesamten Rettungszweckverband gebe es „kein Intensivbett für Covidpatienten mehr“.

Die Landratsämter teilten am Freitag mit: „Die Landkreise Mühldorf, Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land und Miesbach sowie die Stadt und der Landkreis Rosenheim sind derzeit besonders stark von Corona-Neuinfektionen betroffen. Die Zahl der Behandlungsfälle von Covid-19-Patienten in den Kliniken der Region sind in den letzten Tagen schnell und deutlich gestiegen.“

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Die aktuelle Lage im Südosten „ist ernst“

Screenshot RKI 29.10.2021 Der Südosten Bayerns weist aktuell besonders hohe 7-Tages-Inzidenzen auf. „Es freut mich sehr, dass die Regierung unsere Anregung zur regionalen Krankenhausampel aufgegriffen hat und die Justierung dieses wichtigen Instruments hoffentlich bald umsetzen wird. Die Lage in unserem Landkreis und im umliegenden südlichen Bayern ist ernst“, sagte Olaf von Löwis, Landrat von Miesbach.

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„Innerhalb kürzester Zeit ist das gesamte Gesundheitssystem ans Limit gekommen. Unser regionales Gesundheitssystem ist überlastet! Zum Beispiel sind in unserem Krankenhaus in Agatharied, Stand heute Vormittag, alle Covid-19 Betten belegt. Die Intensivstation ist voll, aktuell kämpfen vier Patienten auf Intensiv gegen das Virus, 26 Patienten sind auf Normalstation und weitere 2 Patienten werden auf der Intermediate Care betreut.“

Es sei wichtig, das große Ganze zu betrachten. Wenn regional keine Kapazitäten mehr vorhanden seien, müssen andere lebensbedrohliche Gesundheitszustände wie Verkehrsunfälle oder Herzinfarkte in weitergelegene Krankenhäuser verbracht werden, dringend notwendige Operationen beispielsweise für Krebspatienten seien in Gefahr.

Vor diesem Hintergrund hätten sich die Landräte der betroffenen Landkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim auf folgende Maßnahmen verständigt:

1. FFP2-Maske statt medizinischer Maske

In allen Bereichen, wo bisher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske galt, ist wieder das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Hierzu zählen beispielsweise Supermärkte, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen und der öffentliche Personennahverkehr. Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht bleiben Schulen und der Arbeitsplatz – hier gelten weiterhin die bayernweiten Regelungen.

2. 2G statt 3Gplus in Diskotheken und Clubs

Für den Zugang zu Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Lokalen gilt ab November anstelle der bisherigen 3Gplus- die 2G-Regel. Das heißt: Ein Besuch ist damit nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich – Personal ausgenommen.

Wie gut eignen sich die Corona-Maßnahmen?

Inwiefern diese Maßnahmen dazu dienen, die Corona-Pandemie einzudämmen, ist unter Experten umstritten. Gerade die FFP2-Masken gelten einigen als wenig hilfreich aufgrund des Leckage-Effekts. Das meint die Luft, die oberhalb der Maske samt Aersole ungefiltert ausströmen kann, wenn die Masken nicht richtig dicht sitzen.

Viel diskutiert ist auch die 2G-Regel als Schutz vor Super-Spreading-Events. „Im Allgemeinen schützt die Impfung, sodass 2G-Zusammenkünfte sehr sicher sind (geringes Risiko von Infektionsträgern, sehr geringes Risiko für eine erfolgreiche Verbreitung). Und die allermeisten Zusammenkünfte unter 2G-Regeln sind sehr sicher und funktionieren gut“, erklärte Timo Ulrichs, Facharzt für Medizinische Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, FOCUS Online.

Die 2G-Regelung hält der Epidemiologe Ulrichs überall dort für sinnvoll, „wo durch Einlasskontrollen sichergestellt werden kann, dass keine ungeimpften möglichen Superspreader Zugang erhalten“. 2G sei sicherer als 3G oder 3Gplus, „auch und gerade zum Schutz derer, die noch nicht geimpft werden können, nämlich die Altersgruppen Null bis zwölf“.

Für wenig sinnvoll hingegen hält der Virologe Alexander Kekulé die 2G-Regel. Einerseits sei es unfair gegenüber den Kindern, die bei steigenden Inzidenzen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt seien. „Hinzukommt, dass sich Geimpfte und Genesene im Vertrauen auf ihren vermeintlich sicheren Impfschutz eher unvorsichtig verhalten. Wenn sie sich dann anstecken, vermuten sie häufig keine Corona-Infektion, isolieren sich nicht und lassen sich auch nicht testen“, erklärte Kekulé.

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Nicht alles, was erlaubt ist, ist sinnvoll

Passend dazu mahnt Landrat Olaf von Löwis: „Jetzt gilt es, die Kurve der vierten Welle gemeinsam zu brechen. Ich appelliere an alle Veranstalter und Besucher, geplante Großveranstaltungen zu überdenken. Bedenken Sie bitte: Nicht alles, was erlaubt ist, ist derzeit auch sinnvoll. Die zusätzlichen Maßnahmen, die wir gemeinsam mit den anderen stark betroffenen Landkreisen erarbeitet haben und welche ab Montag gelten, sind nur ein Puzzleteil im Kampf gegen die aktuelle Welle. Es bedarf der Eigenverantwortung jedes Einzelnen, um die Welle zu brechen!“

Die vollständige Allgemeinverfügung mit den detaillierten Bestimmungen finden Sie hier.

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