Gesundheit

Wozu brauchen wir 97 Krankenkassen?

Stefan Hartman, Vorsitzender des Bundesverbands deutscher Apothekenkooperationen, hatte kürzlich angekündigt, dass der „Streiktag“ am 14. Juni erst der „Anfang des Widerstands“ sein werde. Nun wird er konkreter – den Konflikt mit der GKV scheut er dabei nicht.

Der Protesttag am 14. Juni naht. Auch der Bundesverband deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) unterstützt die geplanten Schließungen und Protestaktionen. Nun macht BVDAK-Chef Stefan Hartmann nochmals deutlich: Dieser Tag kann aus seiner Sicht „nur ein Anfang sein“. Auf deutliche Zugeständnisse der Politik will er jedenfalls nicht länger warten. Schließlich sei die für Deutschland bekannte zuverlässige Versorgung mit Arzneimitteln bereits Vergangenheit – und eine weitere Verschlechterung zu befürchten, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands. Verständnis hat Hartmann daher auch für die Verfassungsbeschwerden von Roche und Abbvie gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.

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Aber er glaubt, dass auch die Apotheken noch etwas bewegen können. „Es muss sich etwas ändern – und zwar jetzt – gerade in der Apothekenvergütung“, so der BVDAK-Vorsitzende. Und er stellt die Überlegung in den Raum: „Was passiert eigentlich, wenn wir die Arzneimittellieferverträge kündigen? Wir machen es wie die Pflegeheimbetreiber: Sie bekommen das festgelegte Honorar von den Krankenkassen und lassen die Pflegeheimbewohner einfach zuzahlen“.

Hartmann ist überzeugt, dass es viele Jahre brauchen wird, bis die Arzneimittel-Lieferengpässe überwunden werden können – und Produktion in Europa wieder aufgebaut werden kann. Er regt daher weiterhin an: „In Zeiten des Umbruchs stehen auch gesellschaftliche Strukturen wie die GKV in heutiger Form auf dem Prüfstand. Wozu benötigen wir noch 97 gesetzliche Krankenversicherungen? In anderen Ländern genügen eine bis drei und eine private Zusatzversicherung“.

Ändern statt ärgern

Klar sei, dass ein Angriff auf die GKV-Vorgehensweise zu einer Eskalation und Gegenmaßnahmen der Kassen führen könne – zum Beispiel in Form von verzögerten Rezeptabrechnungen. Doch dem sturen Festhalten an überholten gesetzlichen Regelungen oder unzureichenden kleinen Reparaturen könne nur mit klarem Konflikthandeln statt einem Hang zur Harmonie begegnet werden, so der BVDAK. Hartmann abschließend: „Ändern statt immer nur ärgern muss die Haltung der Apothekerschaft sein. Auch Konflikte mit der GKV sind dabei kein Tabu!“

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