Gesundheit

Zahlen Kassen künftig wieder Tiorfan für Kinder?

Antidiarrhoikaerstattet die GKV prinzipiell nicht – nur in Ausnahmen tragen die Krankenkassendie Kosten für Arzneimittel bei Durchfall: zum Beispiel für Elektrolyte zur Rehydratationbis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Doch die AM-RL Anlage 3 soll sichändern und Saccharomyces boulardii künftig auch für Säuglinge bereits ab demsiebten Lebensmonat erstattungsfähig werden. Ganz neu, beziehungsweise wieder, soll Racecadotril in denLeistungskatalog der Krankenkassen fallen. Wer bekommt Racecadotril künftigbezahlt?

Antidiarrhoika findensich unter Punkt zwölf der „Übersicht überVerordnungseinschränkungen und -ausschlüsse in der Arzneimittelversorgung durchdie Arzneimittel-Richtlinie und aufgrund anderer Vorschriften (§ 34 Absatz 1Satz 6 und Absatz 3 SGB V)“ – kurz der Anlage 3 zur Arzneimittel-Richtlinie undzählt zu den Arzneimitteln, die die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV)grundsätzlich erst einmal nicht erstatten. Nur für bestimmte Patienten oderIndikationen dürfen diese Arzneimittel in Ausnahmefällen zulasten der GKV vomArzt verordnet, von der Apotheke beliefert und abgerechnet werden.

Erstattungsfähigkeit soll erweitert werden

Nun plant der Unterausschuss Arzneimittel des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Erstattungsfähigkeit bei den Antidiarrhoika zu erweitern. Konkret sollen zwei Punkte geändert werden. Es geht einmal um Saccharomyces boulardii-Präparate und außerdem um Racecadotril.

Bislang dürfen zulasten der GKV verordnet werden:

  • Elektrolytpräparate zur Rehydratation bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr
  • Escherichia coli Stamm Nissle 1917 mit mindestens 108 vermehrungsfähigen Zellen/Dosiseinheit bei Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen
  • Saccharomyces boulardii nur bei Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen
  • Motilitätshemmer nur nach kolorektalen Resektionen in der postoperativen Adaptationsphase, bei schweren und länger andauernden Diarrhöen, auch wenn diese therapie-induziert sind, sofern eine kausale oder spezifische Therapie nicht ausreichend ist

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Selbst für Kinder, die bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder bei Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auch nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel erstattet bekommen, findet der Gesetzgeber „von den genannten Ausnahmen abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich“.

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