Bereits im Januar mischte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in die Frage ein, welche Leistungen Krankenkassen bezahlen sollten und für welche Patienten selbst aufkommen müssen. Jetzt arbeitet der Bundesgesundheitsminister erneut daran, seine Macht in diesem Punkt auszubauen – sehr zum Ärger der SPD.
Spahn wolle in manchen Fällen „das Gesundheitsministerium grundsätzlich ermächtigen, allein und unabhängig zu entscheiden, welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden künftig von den Kassenkassen übernommen werden sollen“, kritisierte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar. Dies sei „der falsche Weg“.
Spahn hatte demnach bereits beim geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz versucht, zusätzliche Kompetenzen in den Gesetzestext zu schreiben. Jetzt hat er einen zweiten Versuch gestartet, einen entsprechenden Passus in einem Gesetzesentwurf unterzubringen.
„Wir lehnen das ab. Das wird nicht kommen“
Eigentlich entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken weitgehend über den Leistungskatalog der Krankenkassen. Geht es nach Spahn, soll das Gremium seine Bewertungen in Zukunft spätestens nach zwei statt erst nach drei Jahren abschließen. Andernfalls soll das Ministerium per Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats entscheiden können.
Beim Terminservice- und Versorgungsgesetz sei Spahns Vorstoß „aus guten Gründen verhindert“ worden, erklärte Dittmar. „Dieser Vorschlag wird nicht besser, nur weil er ihn in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren erneut aufnimmt.“ Entscheidungen des G-BA müssten zwar zweifelsohne schneller getroffen werden. Per Ministererlass wäre jedoch der völlig falsche Weg. „Das würde nicht nur Haftungsfragen, sondern auch Fragen zur Patientensicherheit aufwerfen.“
Auch SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erteilte Spahns Vorhaben eine Absage. „Wir lehnen das ab. Das wird nicht kommen“, sagte er dem „Handelsblatt“. „Wir wollen das bewährte System in keiner Weise dahingehend verschlechtern, dass der Minister selbst über Kassenleistungen entscheiden kann.“
Der G-BA warnte in einer Stellungnahme vor einem „Schritt zurück ins medizinische Mittelalter“. Per Ministerverordnung könnten Methoden mit völlig ungeklärtem Nutzen und Schaden in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gelangen.
Der Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken, sprach von einem Einfallstor für eine Gesundheitsversorgung nach Beliebigkeit und nach Lautstärke der Artikulation von Lobbyinteressen. Die Pläne verstießen außerdem gegen das Prinzip, dass Kassenleistungen wirtschaftlich sein müssten.
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