Der COVID-19-Impfstoff von Moderna ist jetzt auch für Auffrischimpfungen zugelassen – allerdings im Vergleich zur Grundimmunisierung mit der halben Einzeldosis. Das wirkt sich auch auf die Bestellungen der Ärztinnen und Ärzte in den Apotheken aus: Wer 20 Dosen bestellt, soll laut KBV künftig nur noch ein Vial erhalten statt zwei. Denn es sei davon auszugehen, dass derzeit vor allem Auffrischimpfungen verabreicht werden.
Vergangene Woche hat die Europäische Kommission den COVID-19-Impfstoff Spikevax® von Moderna auch für Auffrischimpfungen zugelassen – allerdings im Vergleich zur Grundimmunisierung (100 µg je Impfung) mit der halben Einzeldosis 50 µg (0,25 ml statt 0,5 ml). Das wirkt sich jetzt wohl auch auf die Bestellungen der Ärztinnen und Ärzte in den Apotheken aus: Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in den „Praxisnachrichten“ informiert, ist vor dem Hintergrund, dass derzeit hauptsächlich Auffrischimpfungen verabreicht werden, unter einer Dosis nunmehr 0,25 ml Impfstoff zu verstehen statt wie bisher 0,5 ml. „Ein Vial reicht damit für 20 Auffrischimpfungen oder zehn Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung.“
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Die KBV geht folglich davon aus, dass Praxen künftig für 20 bestellte Dosen nur noch ein Vial statt wie bisher zwei erhalten. Bestellt eine Praxis für 20 Auffrischimpfungen und zehn Impfungen der Grundimmunisierungen, entspricht dies fortan 40 Impfstoffdosen, und die Praxis bekommt lediglich zwei Vials geliefert, rechnet sie in den „Praxisnachrichten“ vor. Auf Nachfrage der DAZ erläutert sie dazu, Ärztinnen und Ärzte seien nach Auffassung der Bundesvereinigung nicht verpflichtet, auf dem Rezept zu vermerken, ob sie die Impfdosen für Grundimmunisierungen oder Auffrischimpfungen benötigen. Unter einer Dosis sei fortan stets ein Volumen von 0,25 ml zu verstehen – und zwar nach ihrem Verständnis ab sofort. Damit würde die Neuerung bereits für die morgen anstehende Bestellung greifen.
Nachbestellung möglich
Praxen, die angesichts dieser Änderung versehentlich zu wenig Moderna-Impfstoff bestellen, haben demnach kommende Woche die Chance nachzuordern: Denn wie die DAZ bereits berichtete, wird der Zeitraum zwischen Bestellung und Lieferung wieder von zwei Wochen auf eine Woche verkürzt. Die Umstellung erfolgt in der kommenden Woche. Daher können Ärztinnen und Ärzte sowohl am morgigen Dienstag als auch am 16. November für die Woche vom 22. bis 26. November Impfstoff anfordern.
Offenbar ist die Interpretation der KBV bezüglich des Moderna-Impfstoffs jedoch noch nicht final abgestimmt: So schreibt etwa der Apothekerverband Schleswig-Holstein in einem Sonderrundschreiben vom heutigen Montag: „Über die Bestellmodalitäten für Spikevax (Moderna) für Auffrischimpfungen werden wir informieren, sobald uns gesicherte Erkenntnisse dazu vorliegen.“ Die entsprechende Handlungshilfe der ABDA „Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“ ist noch nicht aktualisiert und an die neuen Vorgaben angepasst worden.
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