Gesundheit

Bald Grippeimpfung in der Apotheke für Ersatzkassenversicherte

Bislang waren an den Modellvorhaben zur Grippeimpfung in Apotheken hauptsächlich AOKen beteiligt. In Berlin könnte es aber nun bald die erste Vereinbarung mit dem Verband der Ersatzkassen geben. Wie die dortige Apothekerkammer in ihrem Rundschreiben mitteilt, stehen die Verhandlungen zwischen dem Berliner Apotheker-Verein und der vdek-Landesvertretung Berlin-Brandenburg kurz vor dem Abschluss.

Im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf können sich Versicherte von Ersatzkassen aller Voraussicht nach bald in Apotheken gegen Influenza impfen lassen. Laut dem aktuellen Rundschreiben der Berliner Apothekerkammer ist der Vertrag zwischen dem Berliner Apotheker-Verein (BAV) und der vdek-Landesvertretung Berlin-Brandenburg über ein entsprechendes Modellvorhaben fast in trockenen Tüchern. Parallel finden demnach Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg statt. Ziel der Ersatzkassen sei es, die Influenza-Durchimpfungsrate durch gemeinsame Aktivitäten von Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern durch ein breites Impfangebot zunächst in einem Berliner Bezirk zu steigern, schreibt die Kammer.

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Damit sind erstmalig Ersatzkassen an einem solchen Projekt beteiligt, bislang waren es vor allem AOKen, die ihren Versicherten ermöglichten, sich auch in Apotheken gegen Grippe impfen zu lassen. Die IKK Südwest ist bislang die einzige Kasse, die nicht zum AOK-Verbund gehört und sich ab Herbst an einem Modellvorhaben beteiligen wird. 

Voraussichtlich können bereits mit Beginn der Saison 2021/2022 Apotheken mit Sitz im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, der als Modellregion vorgesehen ist, Grippeschutzimpfungen durchführen – falls sie die Voraussetzungen erfüllen.

Was sind die Vorraussetzungen? 

Laut Kammer sind das folgende:

  • erfolgreich absolvierte Schulung mindestens einer/eines in der Apotheke beschäftigten Apothekerin/Apothekers ist,
  • ein geeigneter Raum für das Gespräch mit der zu impfenden Person und die Durchführung der Impfung in der Apotheke. Geeignet heißt in diesem Fall, dass der Raum mit einer Sitzmöglichkeit und einer Liege ausgestattet sein muss. Außerdem darf er von außen nicht einsehbar sein, damit die Privatsphäre der zu impfenden Person gewahrt wird.

Für weitere Informationen verweist die Kammer auf die BAK-Leitlinie „Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken“, die im geschützten Bereich der ABDA-Homepage zu finden ist.

Nicht nur für Verbandsmitglieder

Der Berliner Apotheker-Verein  wolle seine Mitglieder rechtzeitig über den Abschluss des Vertrages, dessen Inhalte und die Beitrittsmöglichkeiten für Apotheken mit Sitz in Charlottenburg-Wilmersdorf sowie Bezugsmöglichkeiten für Grippeimpfstoffe informieren, so die Kammer weiter. Offenbar können aber auch Inhaber:innen von Apotheken in Charlottenburg-Wilmersdorf dem Vertrag mit den Ersatzkassen (Barmer, DAK, HEK, hkk, KKH, TK) beitreten, die nicht Mitglied im BAV sind.

Versicherte von Ersatzkassen können sich übrigens nach Start des Modellvorhabens unabhängig von ihrem Wohnort in teilnehmenden Apotheken gegen Influenza impfen lassen.

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