Gesundheit

DAV-App soll das rote Apotheken-„A“ in der digitalen Welt werden

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sieht die Vorteile der Digitalisierung für die Apotheken vor Ort – aber auch, dass andere Anbieter die Digitalisieung missbrauchen und Arzneimittel zur „ordinären Ware“ machen. Entscheidend sei nun, wie das Makelverbot greife, erklärt sie im Interview mit dem Handelsblatt-Newsletter „Digital Health“. Was die DAV -Plattform zur Anbindung ans E-Rezept betrifft, so ist Overwiening zuversichtlich, mit diesem Angebot die Nase vorn zu haben: „Wir werden das rote „A“ der Apotheken in der digitalen Welt sein“.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann vieles erleichtern, ist aber kein pauschaler Heilsbringer. Das macht auch ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening in einem Interview mit dem Handelsblatt-Newsletter „Digital Health“ deutlich. Der größte Teil der Apotheken habe ihre Chancen erkannt, sagt sie. Und das E-Rezept werde nochmals einen Schub bringen. „Schließlich zwingt es alle Beteiligten ins Digitale, sowohl die Apotheken und Ärzte als auch die Patienten“. Derzeit gebe es zwar bereits eine Reihe digitaler Angebote – auch ihre eigenen Apotheken böten etwa Apps für Vorbestellungen an – doch die meisten Kunden meldeten sich noch per Telefon. „Das zeigt: Digitalisierung ist kein Schalter, den man einfach umlegen kann.“

Makelverbot sollte ausgeweitet werden

Provokant fragt das Handelsblatt, welche Daseinsberechtigung „die vielen Apotheken“ in Zukunft noch haben, da es doch immer mehr Angebote gebe, bei denen Patient:innen nur einen Online-Fragebogen ausfüllen müssen, um an ihr Medikament zu kommen. Dazu erklärt Overwiening, dass diese Angebote der „Inbegriff der Bagatellisierung des Arzneimittels“ seien, die dringend verhindert werden müsse. Bei derartigen Online-Formularen handele es sich um eine „Pseudo-Legitimation“. „Digitalisierung wird da für alte Begehrlichkeiten missbraucht: Medikamente zu einer ordinären Ware zu machen und sie unter Aushöhlung der Verschreibungspflicht und ihrer Schutzfunktion an die Leute zu bringen – egal, ob das therapeutisch richtig ist“. Daher sei auch das Makelverbot für Rezepte wichtig und sollte ausgeweitet werden. „Unternehmen, die Rezepte digital sammeln und weiterleiten wollen, muss nicht nur rechtlich, sondern auch technisch der Garaus gemacht werden.“

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Die ABDA-Präsidentin macht auch deutlich, dass es aus ihrer Sicht kein Arzneimittel gibt, das so selbsterklärend ist, dass es einfach ohne Beratung online bestellt werden sollte. Als Beispiel nennt sie einen Lack gegen Nagelpilz: Wenn ein Patient diesen auch nach einem Jahr noch kaufe, obwohl die Beschwerden noch nicht weg sind, stimme etwas nicht. „Der Anspruch muss doch sein, Menschen zu helfen, und nicht, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen“, so Overwiening.

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