Gesundheit

Die Pflege war Spahns Herzensthema – erreicht hat er wenig. Eine nüchterne Bilanz

Anfang dieses Jahres startete der stern die Bundestagspetition "Pflege braucht Würde". Sie wird mitgetragen von zahlreichen Pflegekräften, Prominenten und 29 Organisationen und ist eine der erfolgreichsten Petitionen in der Geschichte des Bundestags. Immer noch wächst die Zahl der Mitzeichnungen per Brief. Diese Woche zählte der Petitionsausschuss schon mehr als 350.000 Bürgerinnen und Bürger, die diese drei zentralen Forderungen unterstützen:

"Wir fordern: endlich bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte

Vor sechs Wochen fand die Anhörung im Petitionsausschuss statt. Die Abgeordneten stellten ihre Fragen abwechselnd an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und den Petenten, stern-Reporter Bernhard Albrecht (Autor dieses Textes) oder Bernadette Klapper von der Robert Bosch Stiftung, die ihn als Expertin begleitete. Den Ausschussmitgliedern lag damals eine fünfseitige Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums zur Petition vor, uns nicht. Nach Bitten und Nachfragen gelang es uns, das Schriftstück zu bekommen.

Wir haben uns entschieden, eine "Stellungnahme zur Stellungnahme" zu veröffentlichen. Warum? Weil wir fürchten, dass der Ausschuss die Petition bald zu den Akten legen könnte, anstatt die Bundesregierung zum Handeln aufzufordern. Denn das Ministeriumsschreiben liest sich so, als ob die Petition überflüssig sei. Genau diesen Eindruck vermittelte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auch in der Anhörung ab Timecode 1:18:03:

"Wir sind mit dem vollen Wasserstrahl aufs Problem und diejenigen in der Pflege haben das Gefühl, das sind bis jetzt nur Tropfen auf dem heißen Stein. Und das ist sozusagen das Problem von hier begonnen und da noch nicht überall angekommen, weil es eben tatsächlich innerhalb von wenigen Monaten und wahrscheinlich nicht mal innerhalb von zwei Jahren vollends zu lösen ist, was in 20 Jahren sich entwickelt hat. Aber wir sind dran und da lege ich schon Wert drauf, nicht nur in Wort, sondern auch in Tat."

Vielleicht zielt der Wasserstrahl ja ins Leere. Jedenfalls ging die Zahl der Pflegekräfte seit Beginn der Corona-Pandemie im März bis Ende Juli vergangenen Jahres laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit um etwa 9000 zurück, was auf eine erste Kündigungswelle hindeuten könnte. Ein Drittel der Pflegekräfte überlegt, demnächst umzusatteln, so eine Umfrage des Deutschen Berufsverbands für Pflegefachberufe DBfK. Pflegekräfte leiden weiterhin massiv unter dem Stress im Berufsalltag, der während der Pandemie noch zunahm. Im Coronajahr 2020 waren sie öfter krankgeschrieben als Erwerbstätige in anderen Berufen und häuften 40 Prozent mehr Fehltage an – vor allem wegen psychischer Probleme, Rückenschmerzen und anderer Muskel-Skelett-Erkrankungen, so eine aktuelle Untersuchung der Barmer Ersatzkrankenkasse.

Pflege-Petition – Für eine Pflege in Würde


Schuldgefühle nach der Spätschicht: "Wir tun alles, um unseren Patienten ihre Würde zu bewahren"

Es ist also dringend nötig, jetzt der Regierung noch mal aufzuzeigen: In der Pflegepolitik ist der Handlungsbedarf so dringend wie nie zuvor. Und das gilt, obwohl die jetzige Bundesregierung mehr in Angriff genommen hat als ihre Vorgänger seit Jahrzehnten, was anerkennenswert ist – trotz des harten Urteils, zu dem wir am Ende gelangen.

Für unsere Stellungnahme wählen wir den gleichen Weg wie das Bundesgesundheitsministerium und deklinieren die Forderungen eins bis drei durch – in drei Artikeln, die nacheinander in den kommenden Wochen erscheinen werden. Wir hoffen, dass die Abgeordneten des Petitionsausschusses sie lesen, bevor sie voraussichtlich im Mai oder Juni ein Votum für die Petition geben werden. (Einen verpflichtenden Termin gibt es nicht.) Wünschenswert wäre ein "Berücksichtigungsvotum", weil sich die Regierung dann innerhalb von sechs Wochen schriftlich dazu äußern muss, ob sie aufgrund der Petition Maßnahmen veranlasst hat – oder aber begründen muss, warum sie solche nicht veranlasst.

Eine Warnung noch vorab: Sie werden sich jetzt durch ein Gestrüpp von Abkürzungen und Gesetzesnamen kämpfen müssen, die abschreckend wirken. Es könnte sein, dass Sie irgendwann sagen: "Uups, so genau wollte ich es auch wieder nicht wissen." Kleine Auswahl gefällig? PPR, PPR 2.0, PpUG, Pflegebudget, KAP, ENP, NRG … Noch nicht genug? Pflegestärkungsgesetz, Pflegelöhneverbesserungsgesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Paragraph 113C, Angehörigen-Entlastungsgesetz, Arbeit-von-morgen-Gesetz, Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Arbeitsschutzkontrollgesetz, Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz.

Bitte – bleiben Sie dran! Auch ich habe geflucht, wollte manchmal den steinigen Weg zum Verständnis der nebulösen Pflegepolitik nicht mehr weitergehen. Aber es ist ein so wichtiges Thema. Denn wenn wir über den Pflegenotstand sprechen, dann sprechen wir über unsere Sicherheit, über Leben und Tod – und unsere Würde. Auch die Ihrer Eltern, Großeltern oder gar Kinder, und irgendwann über Sie selbst. Und wir sind überzeugt: Würden mehr Menschen wirklich was von der Pflegepolitik verstehen, dann könnten uns die Politiker nicht mehr so leicht Sand in die Augen streuen.

Hier also Teil 1 unserer Erwiderung. Er bezieht sich auf Forderung 1 der Bundestagspetition "Mehr Zeit für Patient:innen: verlässliche Arbeitszeiten. Entlastung von Bürokratie. Personalschlüssel nach echtem Bedarf. Sofortiges Handeln bei Unterbesetzung":

Über viele Jahrzehnte sparten die Krankenhäuser und Heime am Pflegepersonal. Mit drastischen Folgen: Mindestens 40.000 Stellen müssten Schätzungen des Deutschen Pflegerats zufolge an Kliniken besetzt werden, in der Altenpflege laut einem Regierungsgutachten 120.000. Doch wie viele Pflegefach- und -hilfskräfte genau braucht man, um beispielsweise eine Station für Innere Medizin mit 24 Betten tagsüber oder nachts zu betreiben? Wie viele sind nötig, um auf einer Station im Altenheim sieben Bewohner und Bewohnerinnen mit Pflegegrad 5, drei mit Pflegegrad 4 und zehn mit den Pflegegraden 1 bis 3 zu versorgen? Um das zu berechnen, braucht man ein "Pflegepersonalbemessungsinstrument"! Genau hier liegt der Hebel, über den der Gesetzgeber eingreifen kann, um eine Pflege in Würde zu ermöglichen. Nur wenn genug Pflegepersonal vorhanden ist, bleibt Zeit für die Krankenbeobachtung, für die fachgerechte Pflege und Verhütung von Druckgeschwüren, für die Beachtung von Hygieneregeln zum Schutz der Pflegebedürftigen vor potenziell lebensgefährlichen Infektionen. Obwohl diese Notwendigkeit jedem einleuchtet und Pflegeverbände seit Langem ein wissenschaftlich erprobtes Personalbemessungsinstrument fordern, versäumten Gesundheitspolitiker bisher, eines einzuführen.

Pflegesystem


Gute Pflege ist teuer. Fair verteilt sind die Kosten nicht, doch das könnte man ändern

Jens Spahn wollte es anders machen. Im Jahr 2018 startete er die "Konzertierte Aktion Pflege" und versammelte viele wichtige Player im Gesundheitswesen, die gemeinsam Lösungen für den Pflegenotstand entwickeln sollten. Zügig, pragmatisch und bereit zu Kompromissen. Krankenhausbetreiber, Träger von Heimen, Arbeitnehmer, Pflegeverbände, alle an einem Tisch, dann müsste ja endlich etwas vorangehen. In der Vergangenheit hatten sich diese Player oft gegenseitig blockiert, damit sollte nun Schluss sein. In der Altenpflege ist Spahn etwas weiter gekommen als in der Krankenpflege, weshalb wir getrennte Bilanzen ziehen.

Personalnotstand in der Krankenpflege

Krankenpflegekräfte in Deutschland versorgen 13 Patienten pro Kopf – mehr als in jeder vergleichbaren Nation. Studien sagen: Je mehr Patienten pro Pflegekraft, desto kompliziertere Krankheitsverläufe und desto höher das Sterberisiko.

Für die "Konzertierte Aktion Pflege" erhielten die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi den Auftrag, gemeinsam einen "Interims-Vorschlag für ein Pflegepersonalbemessungsverfahren" zu entwickeln (siehe "Konzertierte Aktion Pflege", S.47). Sie lieferten pünktlich. Sie waren sich einig. Ihr Konzept, die "Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0)", basiert auf dem Vorläufer "PPR", der im Jahr 1992 entwickelt wurde. Die PPR war zwei Jahre verpflichtend, dann wurde sie außer Kraft gesetzt, auch weil sie damals "mit 52.000 Stellen deutlich mehr Bedarf ergab, als erwartet worden war", wie der Versorgungsforscher Patrick Jahn von der Universität Halle schreibt. Doch an vielen Krankenhäusern sei die PPR weiterhin im Einsatz, sagt der Klinikgeschäftsführer Bernhard Ziegler, Vorsitzender des Interessenverbands Kommunaler Krankenhäuser, dem stern. Mit ihrer Hilfe könne man gut abschätzen, wie viele Pflegekräfte es beispielsweise in der Herzchirurgie, Allgemeinchirurgie oder Inneren Medizin brauche, um sichere Pflege zu gewährleisten. "Wir benutzen die PPR seit Ewigkeiten für unsere interne Budgetierung", so Ziegler: "Unsere Erfahrungen sind gut, der Bürokratieaufwand ist überschaubar." Die "PPR 2.0" wurde angepasst an neue Aufgabenfelder und die heute höheren technischen Herausforderungen des Pflegeberufs. Sie wurde an 44 Kliniken getestet. Der überwiegende Teil der Pflegekräfte kam damit gut zurecht, so die Auswertung von Wissenschaftlern der Universität Halle. Doch in der Stellungnahme des Gesundheitsministeriums heißt es nun vernichtend:

"(…) dass der sog. Interims-Vorschlag deutliche Schwächen aufweist und nicht flächendeckend in Krankenhäusern eingesetzt werden kann."

Jens Spahn fügte in der Anhörung (ab Timecode 1:29:01) hinzu:

"Zum Zweiten fehlen auch einige Stationsbereiche in den Kliniken, auch nicht mal die seltensten dabei. Es ist nicht Echtbetrieb-ertestet."

Die Faktenlage sieht anders aus. Wie Spahn auf "nicht Echtbetrieb-ertestet" kommt, ist nicht verständlich. Auch stellt sich die Frage, welche wichtigen Stationsbereiche fehlen. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats, sagt: "Die PPR 2.0 kann für alle Fachbereiche mit Akutbetten sofort angewendet werden, außer für die Psychiatrie." In der ersten Publikation im Jahr 2020 (siehe hier, Tabellen S. 15 und 16) fehlten noch die Kinderheilkunde und die Psychiatrie. Zahlen hierfür seien aber längst nachgeliefert worden, so Wagner. "Der Minister war hier nicht auf dem neuesten Stand, vermute ich." Das wären deutlich mehr Spezialgebiete, als Spahns Alternativlösung (PpUG, siehe unten) vorsieht.

Warum also behauptet Spahn, der Interimsvorschlag sei ungeeignet? Es gibt da eben auch noch die, die alles bezahlen – die Krankenkassen. Konkret: den GKV-Spitzenverband. Als der hörte, dass für die Erfüllung der PPR-2.0-Anforderungen 40.000 bis 80.000 Pflegekräfte eingestellt werden müssten, haben wahrscheinlich die Alarmglocken geklingelt. Aber der Verband war ohnehin von Anfang an gegen die Lösungsstrategie der drei. In den "Vereinbarungen" zur "Konzertierten Aktion Pflege" kommt sein Missfallen auf Verwaltungsdeutsch so zum Ausdruck (siehe "Konzertierte Aktion Pflege", S.46)

"Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes liegen bereits ausgearbeitete und wissenschaftlich fundierte Vorschläge vor, die eine Pflegebedarfs- und Leistungserfassung ermöglichen, anhand derer eine Pflegepersonalbemessung erfolgen kann."

Das bedeutet: Der GKV-Spitzenverband wusste es von Anfang an besser – und signalisierte indirekt: Egal, was ihr uns bringt, wir werden weiter auf unsere Lösung pochen (Anm. d. Red.: die derzeit noch ausgearbeitet wird und über die offiziell noch wenig bekannt ist). Auch Jens Spahn sperrt sich gegen PPR 2.0. In der Anhörung vor dem Petitionsausschuss sagte er (ab Timecode 1:36:24):

"Wir haben eine Interimslösung, brauchen nicht noch eine Interimslösung."

Wir haben also schon eine Interimslösung! Aber warum gab es dann überhaupt damals den Auftrag, eine zu entwickeln? Hier hat die Regierung sich verheddert im Konflikt der Interessengruppen.

Zwischenfazit 1: sinnlos Zeit vergeudet, weil Spahn dem Gezänk der Interessengruppen nachgegeben hat – so wie viele seiner Vorgänger, die an der Pflegepolitik gescheitert sind.

Die Interimslösung, die Jens Spahn preist, lautet "Pflegepersonaluntergrenzen" (PpUG) – also Untergrenzen, unter die die Personalbesetzung nicht absinken darf. Sie wurden schon vor zwei Jahren eingeführt, und zwar zunächst in vier Fachbereichen, später acht, seit Februar 2021 sind es zwölf. Die Krankenhäuser haben sie oft geschickt umgangen und Personal verschoben, sodass woanders im Haus Lücken entstanden. Während unserer Recherche hörten wir von Fällen, in denen Pflegekräfte laut Dienstplan auf zwei Stationen eingetragen waren, aber nur auf einer arbeiteten. Als die Corona-Pandemie kam, wurden als Erstes die Untergrenzen ausgesetzt. Die Personalschlüssel sind oft schlecht. Gerade nachts kann es für Patienten lebensgefährlich werden: Dann genügt zum Beispiel eine Pflegefachkraft für 22 Patienten und Patientinnen auf der Inneren, also für eine komplette Station (siehe Bundesgesetzblatt 2020, S. 2360). Dort liegen überwiegend alte Patienten mit mehreren Grunderkrankungen. Zum Vergleich: Die oben genannte PPR 2.0 würde zwei Pflegefachkräfte vorschreiben.

In der stern-Titelgeschichte aus Heft Nr. 3/2021 wird von einem jungen Mann erzählt, der vielleicht heute noch leben würde, wenn zwei Pflegekräfte im Nachtdienst gewesen wären statt einer (Basis dafür sind Gerichtsgutachten, die dem stern vorliegen):

Mann starb in Klinik


Witwe über Pflegenotstand: "Frage mich heute noch, ob eine Nachtschwester seinen Tod hätte verhindern können"

Sven Lehmann starb zwischen ein und fünf Uhr morgens. Am Abend zuvor hatte seine Frau Viola ihren hochfiebrigen Mann in die Notaufnahme begleitet. Bis um halb zehn Uhr war sie dageblieben, hatte seine Hand gehalten. Er war zu schwach, um auf die Toilette zu gehen. Um kurz vor acht Uhr entdeckte der Frühdienst den Toten. Laut Leichenschau litt der 34-Jährige an einer bakteriellen Herzentzündung. Die Nachtschwester war vermutlich nie in seinem Zimmer gewesen. Dabei hatte der Arzt regelmäßige Überwachung angeordnet. Doch sie war in jener Nacht allein zuständig für 24 Patienten. Als Viola Lehmann die Nachricht erhielt, eilte sie sofort ins Krankenhaus. Eine Schwester lief ihr auf dem Flur entgegen. Sie weinte. "Frau Lehmann, ich kann nichts dafür, ich habe ihn nur gefunden", rief sie.

Dass weiterhin so massiv am Personal gespart werden darf, hat einen einleuchtenden Grund. Die Berechnung der Untergrenzen orientierte sich nie daran, was für gute und sichere Pflege wirklich nötig ist, sondern schlicht daran, wie viele Pflegekräfte in den zehn bis 25 Prozent Kliniken mit der schlechtesten Personalausstattung vorhanden sind, wie der Versorgungsforscher Jahn schreibt. Und dieses Niveau werde dann – willkürlich – als sichere Versorgung definiert. Wissenschaftlich ist das nicht.

Es geht, das zeigt der Fall Lehmann eindrücklich, bei der Pflegepersonalbemessung nicht nur darum, dass Pflegekräfte stressfreier arbeiten können, es geht zuallererst um die Sicherheit von Patienten. Deshalb ist auch eine fatalistische Haltung, wie sie zum Beispiel eine Abgeordnete aus dem Petitionsausschuss zeigte, nicht zielführend. In einem Hintergrundgespräch nach der Anhörung sagte sie resigniert: "Was soll uns ein Personalbemessungsinstrument denn bringen? Der Arbeitsmarkt ist leer gefegt, die Pflegekräfte, die gebraucht werden, sind schlicht nicht da." Dem entgegnet die DBfK-Präsidentin und Pflegewissenschaftlerin Christel Bienstein: "Es geht letztlich auch um juristische Fragen. Die Kollegen haben Angst, dass ihnen Fehler mit weitreichenden Folgen für Patienten unterlaufen. Sie wollen ein Instrument haben, mithilfe dessen sie nachweisen können: Hier hätte ein Schaden verhindert werden können, wenn mehr Pflegefachpersonen da gewesen wären." Auch brauchten die Pflegekräfte eine Perspektive, ein Signal aus der Politik, dass eine Lösung für die ständige Unterbesetzung in Sicht ist. Noch aber gibt es kein Licht am Horizont.

Zwischenfazit 2: Die "Interimslösung" von Spahn (PpUG) ist für Patienten immer noch gefährlich und für die Pflegekräfte keine echte Verbesserung. Die "Interimslösung", die er nicht will (PPR 2.0), erscheint sicherer und ist einsatzbereit.

Jens Spahn setzt in der Anhörung sogar noch einen obendrauf:

"Unsere Interimslösung ist vom Deutschen Bundestag beschlossen: Jede zusätzliche Pflegekraft wird bezahlt. Das ist großzügiger als die Regelung, die von den drei Verbänden erarbeitet wurde. Die sehen nämlich ein Pflegebudget vor, das nicht unbegrenzt ist."

Pflegebudget. Wieder ein Begriff, den man verstehen muss. Tatsächlich hat Spahn es damit gut gemeint. Er nahm die Pflege qua Gesetz aus dem Abrechnungssystem nach "Fallpauschalen" heraus, das in den vergangenen Jahren immer stärker in die Kritik geriet. Im Fallpauschalensystem werden Diagnosen nach der Faustregel vergütet: Je höher der Aufwand, desto mehr Geld. In der toxischen Kombination mit dem hohen ökonomischen Druck sind die Fallpauschalen dafür verantwortlich, dass in Deutschland mehr Patienten als irgendwo sonst auf der Welt planbaren Eingriffen wie Herzkatheteruntersuchungen, Rücken- oder Gelenk-OPs unterzogen werden (weshalb sich schon im Jahr 2019 mehr als 2800 Ärzte, Medizinethiker, Ökonomen und 75 Verbände, Fachgesellschaften und Vereine im Ärzteappell des stern für eine Abschaffung oder grundlegende Reform aussprachen). Und immer weniger Pflegekräfte müssen diese Patienten aufnehmen, versorgen, entlassen, in immer kürzeren Zeitabständen, weil die Liegedauer immer kürzer wurde. Da die Pflege in die Fallpauschalen eingepreist war, sparten die Krankenhäuser über Jahrzehnte am Personal.

Nach einem Jahr Corona


Vor einem Jahr wurden Deutschlands Pflegekräfte beklatscht. Heute sind sie vergessen. Ein großer Fehler

Mit dem "Pflegebudget" könnte diese Fehlentwicklung ein Ende haben. Krankenhäuser dürfen aktuell sogar so viele Pflegekräfte einstellen, wie sie wollen, es belastet ihr Budget nicht zusätzlich, die Krankenkassen müssen alles zahlen. Deshalb rühmt Spahn seine "Großzügigkeit". Nur: Sie kostet ihn nichts, weil kaum Pflegekräfte am Arbeitsmarkt sind. Und noch ein Problem gibt es: Das Pflegebudget stoppt nicht automatisch das Gewinnstreben findiger Geschäftsleute. Kaum nämlich war das Gesetz in Kraft, verkündete zum Beispiel Stephan Sturm, CEO der Fresenius-Gruppe, im Februar 2019 in einem Conference Call mit Investoren stolz, man habe "Gegenmaßnahmen" ersonnen. Zu Fresenius gehört der Krankenhauskonzern Helios. Man werde, so Sturm, Aufgaben an die Pflege delegieren, für die bislang Servicekräfte zuständig waren – auf Deutsch: Essen austeilen und Bettpfannen bringen, Tätigkeiten, für die kaum Qualifikationen erforderlich sind. Denn Servicekräfte schmälern weiterhin den Gewinn aus den Fallpauschalen, die Pflegekräfte nicht, die sind durch die Einführung des Pflegebudgets quasi umsonst. Auch den Ärzten könnten die Pflegekräfte Dokumentationsaufgaben abnehmen, so Sturm. "Die Ärzte werden dafür dann künftig mehr Zeit für weitere Behandlungen haben, und so hoffen wir, dass die Zahl der stationären Fälle gesteigert werden kann." (Zitate siehe Conference Call FY 2018 Feb 20 2019, Seite 6, Abs. 4). Im Klartext: Fallzahlen weiter rauf, egal, wie sehr das die Pflegekräfte belastet.

Auch die zweite große Krankenhauskette, Asklepios, folgt wohl dieser fragwürdigen Strategie. Aktuelles Beispiel: An der Stadtklinik Bad Tölz kündigte der Konzern im März sämtlichen Servicekräften auf den Stationen unter dem Hinweis auf das Pflegebudget, in dem eben "nicht alle Berufsgruppen erfasst" seien. "Wir hören so was aber nicht nur von den Klinikkonzernen, sondern auch von Häusern in öffentlich-rechtlicher oder freigemeinnütziger Trägerschaft", sagt Grit Genster, Bereichsleiterin Gesundheit bei Verdi.

Zwischenfazit 3: Die Herausnahme der Pflege aus dem umstrittenen Abrechnungssystem der Fallpauschalen ist ein guter Schachzug. Punkt für Spahn. Doch sie bekämpft nicht das Grundproblem: das Trachten nach Gewinn um jeden Preis. Daran könnte die Idee scheitern.

Eine große Frage stellt sich nun noch: Bisher hat Jens Spahn noch nicht verraten, welches endgültige "Personalbemessungsinstrument" nach seiner Ansicht denn nun geeignet wäre. Die DBfK-Präsidentin Christel Bienstein glaubt, es zu wissen. Sie sitzt an der Quelle, nimmt teil an vielen Arbeitstreffen der "Konzertierten Aktion Pflege" unter der Ägide von Jens Spahn: "Eine Pauschale für die Pflege. Und die fände ich schlimm", sagt sie dem stern. "Denn wenn neben das Fallpauschalensystem jetzt auch noch ein Pflegepauschalensystem tritt, dann würde dieses hoch umstrittene Abrechnungssystem noch mal zementiert."

Gehaltsdebatte


Von Krankenhaus bis Altenheim – so viel verdienen Pflegekräfte in Deutschland

Wir maßen uns nicht an, zu beurteilen, ob eine andere endgültige Lösung, wie sie jetzt dem GKV-Spitzenverband und Jens Spahn vorschwebt, nicht auch was für sich hätte. Schließlich gab es über Jahre harte Kämpfe mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft DKG, die sogar schon gegen die unzureichende Notlösung der "Pflegepersonaluntergrenzen" zu Felde zog. Skepsis ist also angebracht, ob eine von der DKG gutgeheißene Lösung zugunsten sprudelnder Einnahmen deformiert werden könnte. Dem Spitzenverband geht es im Grunde darum, dass der Wert der Pflege künftig auch in Geldwert bemessen wird, darüber kann man diskutieren. Aber dafür wäre genug Zeit gewesen. Was wir kritisieren, ist: Wieder einmal ist eine ganze Legislaturperiode ins Land gegangen, ohne dass eine Lösung für den Personalnotstand auch nur am Horizont sichtbar wäre. Trotz "Konzertierter Aktion Pflege". Die Arbeitsbedingungen bleiben so schlecht, wie sie waren, und es gibt keine Perspektive, dass sich das bald ändert.

Vielleicht ist an dieser Stelle ein Gedankenspiel interessant: Was würde passieren, wenn sich die Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern deutlich verbesserten? Wissenschaftler der Universität Bremen wollten das "Pflegepotenzial" von Deutschland ermitteln und befragten Pflegekräfte, die ausgestiegen sind oder in Teilzeit arbeiten, ob sie in Vollzeit zurückkehren würden, wenn sich die Arbeitsbedingungen deutlich verbesserten. Ihr Ergebnis ist überraschend: Mindestens 92.000 zusätzliche Vollzeitstellen könnten entstehen.

Bilanz: In der Bekämpfung des Pflegenotstands an Krankenhäusern hat Jens Spahn leider versagt.

Personalnotstand in der Altenpflege

In der Altenpflege existiert wenigstens auf dem Papier ein Plan gegen die Personalknappheit. Wissenschaftler aus Bremen haben in einem aufwendigen Gutachten für die Regierung ermittelt, wie viel Personal in den Heimen fehlt: 120.000 Pflegekräfte in Vollzeit. Nur ein geringer Teil von ihnen müsste die dreijährige Ausbildung durchlaufen haben, sagt der Sozialwissenschaftler und Studienleiter Heinz Rothgang – es würde genügen, sehr viele Pflegehilfskräfte auszubilden. Ein dehnbarer Begriff, denn manche Hilfskräfte haben Sechswochenlehrgänge hinter sich. Rothgang aber erläuterte dem stern, er meine solche, die mindestens ein, besser noch zwei Jahre Ausbildung hinter sich haben. Seit einigen Wochen kursiert ein interner Gesetzentwurf für eine große Pflegereform mit dem lange ersehnten (vorläufigen) Personalschlüssel, der dem stern vorliegt. Für eine schwerstpflegebedürftige Bewohnerin oder einen schwerstpflegebedürftigen Bewohner (Pflegegrad 5) sind demnach vorgesehen: 0,3842 Altenpflegefachkräfte, 0,1102 gelernte Hilfskräfte, 0,1758 ungelernte Hilfskräfte.

Die Heime dürfen in einem ersten Schritt seit Januar diesen Jahres 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte einstellen, auf Kosten der Pflegeversicherung, und die Beiträge für die Versicherten sollen nicht steigen – so ist es geregelt im "Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz".

Das klingt gut – aber: Eigentlich ist Jens Spahn der Altenpflege noch weitere knapp 10.000 Stellen schuldig, die er schon viel früher versprochen hat, nämlich im Januar 2019 mit dem "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz". Von den 13.000 damals vorgesehenen Stellen für Altenpflegefachkräfte waren Ende des Jahres 2020 gerade mal 3600 besetzt. Warum? Ein Grund ist sicherlich, dass Spahns Strategie, Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben, um Personallücken schneller zu füllen, noch nicht aufging. Gerade einmal 28 Vermittlungen hatte die eigens dafür gegründete Fachkräfteagentur im ersten Jahr ihres Bestehens abgeschlossen. Jetzt sucht Spahn nicht Fach-, sondern Hilfskräfte. Und angesichts des hohen Drucks steht zu befürchten, so Bernadette Klapper von der Robert Bosch Stiftung gegenüber dem stern, "dass da jeder genommen wird, der nicht bei drei auf den Bäumen ist. Also vielleicht auch Menschen, die weder menschlich noch fachlich für den Beruf geeignet sind."

Bilanz: In der Bekämpfung der Personalnot in der Altenpflege gibt es auf dem Papier mehr Erfolge als in der Krankenpflege. Völlig offen ist aber, ob sie greifen werden. Erste Anzeichen deuten darauf hin: eher nicht.

Unser Fazit zur Erfüllung der Forderung 1 der Petition: 

Für die Personalnot an den Krankenhäusern heißt es leider: "Gehen Sie zurück auf Los" – und warten Sie dort, bis das nächste "Personalbemessungsinstrument" vorgestellt wird, vielleicht ja dann schon 34 Jahre nach dem ersten Versuch. Für die Altenpflege heißt es abwarten, ob jetzt wirklich geeignete Menschen in Massen in den Beruf strömen. Das hängt im Wesentlichen davon ab, wie attraktiv der Beruf künftig sein wird. Dazu mehr in Folge 2.

Schulnote: 5+. Versetzung gefährdet

Verifikation: Cornelia Haller

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