Gesundheit

Dürfen Apotheken Antikörper-Tests auf SARS-CoV-2 verkaufen?

Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 sollen helfen, die bereits bestehende Immunität der Bevölkerung auf das neuartige Coronavirus festzustellen. Beworben werden sie heftig, zuverlässig sind sie nicht immer. Daneben haben die Antikörpertests einen weiteren Haken: Sie sind nur für den Gebrauch von Fachpersonal bestimmt – dürfen Apotheken die SARS-CoV-2-Antikörpertests überhaupt abgeben? DAZ.online hat beim Regierungspräsidium Tübingen nachgefragt und auch beim RKI – denn dieses hat die „Macht“ für gewisse Ausnahmen.

Antikörper-Schnelltests auf Corona sind so begehrt wie umstritten – den ersten auf dem Markt verfügbaren wurde regelrecht entgegengefiebert, groß ist seither die Enttäuschung, denn sie bergen durchaus Fehlerpotenzial. Jüngst informierte die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) über das Risiko von Fehlanwendungen von Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2. Explizit wies die AMK darauf hin: „Die Testsysteme sind nur für den Gebrauch durch Fachpersonal vorgesehen.“ Zu kaufen gibt es die SARS-CoV-2-Tests im World Wide Web – und auch manche Apotheken hatten sich bevorratet. Dürfen sie die Tests überhaupt an „normale“ Kunden abgeben – oder nur an Ärzte?

Antikörpertests für Fachpersonal nicht an Laien abgeben

DAZ.online hat beim Regierungspräsidium Tübingen nachgefragt. Die Antwort von Dr. Michael Schmidt ist eindeutig: „Antikörper-Schnelltests, die rein für den Gebrauch durch Fachpersonal vorgesehen sind, dürfen an Laien zur Selbstanwendung nicht abgegeben werden“, das regle eindeutig die Medizinprodukte Abgabe-Verordnung (MPAV), so Schmidt. In § 3 Absatz 1 Satz 2 der MPAV steht:

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