Gesundheit

Heilmittelwerberecht und Kundenbindung – ein Update für die Apotheke

Was haben Ofenkrustis vom Bäcker und Kuschelsocken gemeinsam? Für Eingeweihte stehen sie als Schlagworte für das apothekerliche Spannungsfeld zwischen Kunden- und Preisbindung. Aber welche Werbemaßnahmen sind Apotheken vor Ort noch erlaubt? Dieser Frage geht die Münchener Rechtsanwältin Sylvia Braun am 6. Mai beim ApothekenRechtTag im Rahmen der INTERPHARM nach – seien Sie dabei!

Der Bundesgerichtshof hat 2019 entschieden: Auch geringwertige Werbegabe wie ein Brötchen-oder 1-Euro-Gutschein sind wettbewerbswidrig, wenn sie beim Erwerb eines verschreibungspflichtigen Medikaments gewährt werden (Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht). 2020 folgte das Bundesverwaltungsgericht und setzte den Schlusspunkt im „Kuschelsocken“-Streit – hier liege ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung vor. Es folgte im vergangenen Jahr die Verankerung des Boni-Verbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Sozialrecht mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz.

Was bedeutet dies nun für die Vor-Ort-Apotheken? Sind sämtliche Kundenbindungsmaßnahmen von vornherein unzulässig? Diese Frage beantwortet Rechtsanwältin Sylvia Braun beim ApothekenRechtTag online am 6. Mai anhand der aktuellsten Rechtsprechung zu besonderen Angeboten in der Apotheke (Gewinnspiele, Payback-Punkte, FFP2-Rabatte, Bonustaler für Facebook-Likes). Dabei zeigt die Referentin Möglichkeiten und Grenzen von Werbemaßnahmen in der Apotheke an der Nahtstelle von Berufs-, Wettbewerbs- und Sozialrecht auf.

 

Programm-Info

ApothekenRechtTag online  |  Forum Arzneimittel&Recht

Heilmittelwerberecht und Kundenbindung – ein Update für die Apotheke

Rechtsanwältin Sylvia Braun

Donnerstag, 6. Mai 2021, 10.30 Uhr (Live Stream)

Das komplette Programm des diesjährigen ApothekenRechtTags sowie Informationen zur Anmeldung und zur gesamten INTERPHARM finden Sie hier. 

 

Sylvia Braun, LL.M., studierte Rechtswissenschaften in Passau und absolvierte den Masterstudiengang „Gewerblicher Rechtsschutz“ in Düsseldorf. Seit 1998 ist sie als Anwältin im Bereich Pharmarecht tätig, seit 2014 Counsel in der Kanzlei Meisterernst in München. Ihre Beratungsschwerpunkte sind Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Healthcare Compliance sowie Marken- und Wettbewerbsrecht.

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