Die COVID-19-Impfungen in den Hausarztpraxen rücken näher. Nach Ostern soll es losgehen, zunächst in sehr übersichtlichem Umfang. Die Praxen werden die Impfstoffe in den Apotheken bestellen – die erste Bestellung muss bis spätestens 30. März, 12 Uhr, aufgegeben werden. Die ersten Dosen werden nicht etwa von AstraZeneca kommen, sondern von Biontech/Pfizer.
In den Arztpraxen sollen am dem 7. April die COVID-19-Impfungen beginnen. „Die Menge der pro Woche verfügbaren Impfstoffe, welche die wöchentliche Lieferung an die Länder übersteigt, wird ab der 14. KW gemäß Bevölkerungsanteil der Länder an die Arztpraxen ausgeliefert und dort routinemäßig verimpft“, hatten die Kanzlerin und die Länderchefs und -chefinnen am 19. März vereinbart. In der ersten Woche sollen demnach knapp eine Million Impfstoffdosen zur Verfügung stehen – sie sollen an die Hausarztpraxen gehen. Später sollen Fach- sowie Betriebsärzte und -ärztinnen dazukommen.
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Der Impfstoff wird über die Apotheken an die Praxen geliefert werden. Ärzt:innen bestellen dazu einmal wöchentlich – spätestens bis Dienstag 12 Uhr – bei der sie primär beliefernden Apotheke den Impfstoff jeweils für die nächste Woche. Dafür sowie für die Bestellung des erforderlichen Impfzubehörs (Spitzen, Kanülen und ggf. NaCl-Lösung) nutzen Ärzte und Ärztinnen das Arzneimittelrezept (Formular 16). Für die Erstimpfungen erfolgt die Bestellung generisch, das heißt ohne die spezifische Angabe des Impfstoffs. Die Apotheken liefern den Impfstoff inklusive Impfzubehör jeweils am Montagnachmittag der auf die Bestellung folgenden Woche.
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, muss die Bestellung für die erste Impfwoche bis 30. März um 12 Uhr in der Apotheke eingehen, damit ab 7. April in den Praxen geimpft werden kann. Sie betont auch, dass nur bei einer Apotheke zu bestellen ist – derjenigen, die auch sonst üblicherweise den Praxisbedarf liefert. Zunächst geht es laut KBV um 18 bis maximal 50 Impfdosen pro Woche.
Was überrascht: Die Impfungen in den Praxen werden in den ersten beiden Wochen aller Voraussicht nach nicht mit dem leichter handzuhabenden AstraZeneca-Impfstoff, sondern ausschließlich mit mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer erfolgen. In den folgenden Wochen sollen weitere Impfstoffe hinzukommen.
Haltbarkeit des Impfstoffs Comirnaty Biontech/Pfizer
Aufgetaut und ungeöffnet: maximal 120 Stunden beziehungsweise fünf Tage im Kühlschrank bei 2 bis 8°C (inklusive Zeit für Auftauen und Transport); zwei Stunden bei Raumtemperatur bis 30°C. Mit der Lieferung des Impfstoffs wird ein Begleitdokument ausgehändigt, auf dem der Auftauzeitpunkt und das damit zusammenhängende Ende der Haltbarkeit vermerkt ist.
Vorbereitet: sechs Stunden bei 2 bis 30°C ab dem Zeitpunkt der Verdünnung
Für jede Impfung erhalten Ärzt:innen übrigens 20 Euro (für die Erst- und Abschlussimpfung zusammen 40 Euro). Bei einem Hausbesuch kommen 35 Euro dazu, 15 Euro für den Mitbesuch. Erfolgt ausschließlich eine Impfberatung ohne Impfung, werden 10 Euro vergütet. Die Abrechnung erfolgt über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (auch für Nicht-GKV-Versicherte).
Die Vergütung der Apotheken und des Großhandels soll noch in der Coronavirus-Impfverordnung geregelt werden. Der bislang vorliegende Entwurf sieht eine fixe Vergütung je abgegebener Durchstechflasche vor, wobei zwischen kühlpflichtigen und ultra- oder tiefkühlpflichtigen Durchstechflaschen differenziert wird. Konkrete Beträge spart der aktuelle Verordnungsentwurf aber noch aus.
Die KBV-Vorstände Andreas Gassen und Stephan Hofmeister appellierten an die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, sich zahlreich am Impfen zu beteiligen, auch wenn am Anfang nur kleine Mengen Impfstoff verfügbar sind. „Wenn die Impfstoffe in ausreichenden, regelmäßigen Mengen rechtzeitig in den Praxen ankommen, schätzen wir, dass schon vor dem Sommer viele Millionen Impfungen wöchentlich erfolgen können“, unterstrich Gassen.
Weitere Informationen: ABDA, KBV und Phagro haben eine Übersicht zum Impfzubehör zusammengestellt, die Sie hier herunterladen können.
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