Gesundheit

Private Kranken­versicherung: Beitrag stark senken mit dem Standardtarif – Heilpraxis

Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV) steigen. Versicherte, die bereits seit vielen Jahren Mitglied einer PKV sind, können in einen sogenannten Standardtarif wechseln. Dadurch können die Beiträge um ein Vielfaches gesenkt werden. Allerdings sind auch Abstriche bei den Leistungen fällig. Darüber berichtet die “Stiftung Warentest”.

Inhaltsverzeichnis

Der Standardtarif entspricht den Gesundheitsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Tarif ist für Versicherte zugänglich, die über viele Jahre hinweg Altersrückstellungen gebildet haben.

Weniger Beiträge durch Wechsel

Bot der bisherige PKV-Tarif für Versicherte deutlich mehr Leistungen, kann die Versicherung einen Teil der Altersrückstellungen dazu verwenden, um den Beitrag zu reduzieren. Dadurch zahlen die Versicherungsnehmer bedeutend weniger, als bei dem bisherigen Krankenversicherungstarif.

Dabei ist der Höchstbetrag, den eine Versicherungsgesellschaft für einen Standardtarif anbieten kann, gesetzlich auf maximal 706,28 Euro im Monat (2021) gedeckelt. Das bedeutet, für diesen Tarif dürfen PKV-Anbieter nicht mehr verlangen, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Beitrags­satz der gesetzlichen Krankenkassen vom 1. Januar des Vorjahres und der aktuellen Beitrags­bemessungs­grenze. Denn dieser muss der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen sein.

Im Durchschnitt 300 Euro im Monat für Standardtarif

Im Regelfall liegt aber Standardtarif deutlich niedriger. Laut einer Angaben der Stiftung Warentest zahlen allerdings nur 1 Prozent der Versicherten den Maximalsatz. Durchschnittlich zahlen Kunden in diesem Tarif monatlich rund 300 Euro.

Ehepaare müssen zusammen maximal 150 Prozent des gesetzlich festgelegten Höchstbetrages bezahlen, wenn das Jahreseinkommen die Beitragsgrenze der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht übersteigt. Dieser wird mit 58.050 EUR Gesamteinkommen im Jahr bemessen.

Für wen steht der Standardtarif offen?

Der Standardtarif ist für alle Kunden der PKV offen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 in die PKV wechselten und mindestens 10 Jahre durchgängig in einer privaten Krankenversicherung Mitglied sind.

Bei Beamten sieht der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten vor. Dabei ist bedeutet, wie hoch der Umfang des benötigten Versicherungsschutz ist und wieviel Anspruch sie bei der Beihilfe haben.

Zwingend notwendig ist zudem, dass die Wechselwilligen 65 Jahre als sind, oder mindestens 55 Jahre alt sind, wenn das jährliche Einkommen die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigt. Für 2021 gilt auch hier 58 050 Euro brutto im Jahr.

Möglich ist aber auch, wenn die Versicherten jünger als 55 Jahre sind, jedoch eine Rente bzw. Pension beziehen und ebenfalls die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherer nicht überschritten wird. Angehörige der Familie, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Familienmitversicherung hätten, können dann ebenfalls in den Standardtarif wechseln.

Vorsicht bei Unisextarifen

Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass bei sogenannten “Unisex-Tarifen” Vorsicht geboten ist. Diese Tarife wurden mit geschlechts­unabhängigen Beiträgen im Jahre 2012 von den Privaten Krankenversicherern eingeführt. Vor diesen Tarifen war es Branchenüblich, die Beitragssätze nicht geschlechtsneutral zu berechnen.

In die Versicherungsmathematischen Berechnungen fließt normalerweise das Merkmal Frau oder Mann mit ein. Mit Hilfe weiterer Daten wie Gesundheitszustand, Alter und Beruf, wurden die Risikofaktoren addiert.

Weil Frauen zum Beispiel durchschnittlich häufiger zum Arzt gehen, in der Regel über eine höhere Lebenserwartung verfügen und früher oder später schwanger werden, ergeben sich so auch rein rechnerisch höhere Beiträge. Den Passus Lebenserwartung, die alle Versicherer bislang anwendeten, hat aber das EuGH gekippt und auch den Passus in EU-Gleichstellungsrichtlinie als widrig eingestuft.

Unisex-Versicherte haben nunmehr das Nachsehen. Selbst wenn oben beschriebene Kriterien wie Alter und Einkommen erfüllt sind, bleibt ihnen der Zugang den Stan­dard­tarif verwehrt.

Können trotz Standardtarife auch Zusatzpolicen abgeschlossen werden?

Wer in einem Standardtarif versichert ist, kann durch eine zusätzliche Policen mit der privaten Krankenvollversicherung oder durch Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung bei der Konkurrenz den Krankenversicherungsschutz für Behandlungskosten im außereuropäischen Ausland auf 6 Monate oder länger erweitern, wenn der Wohnsitz weiterhin in Deutschland ist. (sb)

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