Gesundheit

Wie die Länderliste für DocMorris zum Stolperstein werden könnte

Ist die Länderliste die passende Waffe, um den sogenannten Grenzapotheken das Handwerk zu legen? Aus der Sicht von Ex-BfArM-Chef Professor Harald G. Schweim sollte die ABDA auf dieses Pferd setzten – und zwar schnell, bevor Bundesgesundheitsminister Spahn sein Vorhaben in die Tat umsetzt und sie ersatzlos streicht. Beim ApothekenRechtTag auf der Interpharm online erläuterte Schweim, wie die Länderliste für DocMorris und Co. zum Fallstrick werden könnte.

Im Jahr 2004 beging die damalige Bundesregierung einen schweren Fehler, meint der ehemalige Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Professor Harald G. Schweim: Sie erlaubte den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. „Dieser Schritt wäre niemals nötig gewesen“, betonte der Pharmazeut heute beim ApothekenRechtTag auf der Interpharm online.

Wohl zu verlockend sei das damals berechnete Einsparpotenzial im Arzneimittelsektor von bis zu 7 Milliarden Euro gewesen. Die Krankenkassen standen damals vor massiven Geldproblemen, erinnerte Schweim. Die Hoffnung, mithilfe des Rx-Versandhandels die Kosten für Medikamente spürbar zu senken, habe sich jedoch nie erfüllt, wie bereits im Jahr 2007 an der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag abzulesen gewesen sei.

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Statt der erwarteten Wirkung habe sich aus der Versanderlaubnis für rezeptpflichtige Medikamente im Laufe der Zeit eine gefährliche Nebenwirkung ergeben: das Apothekensterben. Versender mit Sitz vor allem in den Niederlanden erobern zunehmend den Markt und lassen vielen Apotheken kaum noch Luft zum Atmen. Doch warum geht ausgerechnet das Geschäftsmodell der Konzerne in den Niederlanden – allen voran DocMorris – so gut auf?

Kern des Problems ist, dass sich im Bereich der deutsch niederländischen Grenze eine Art rechtsfreier Raum für den Apothekensektor entwickelt habe, informierte Schweim. Deutsche Behörden haben dem Apotheker zufolge keinen Zugriff auf die Unternehmen mit Sitz im Ausland. Die niederländischen hingegen hätten den Betrieben das Abweichen von den dort geltenden Regeln gestattet, weil DocMorris und Co. vor allem nach Deutschland liefern.

Gefordert sei seit 2017 lediglich eine Bescheinigung, dass man sich an geltendes Recht im Zielland – also der Bundesrepublik – halte. Eine solche könne naturgemäß nicht vorliegen, da die zuständigen Instanzen in Deutschland wie bereits ausgeführt nicht im Nachbarland kontrollieren dürften. Gibt es also am Ende tatsächlich keinen Hebel, um diesen gesetzlosen Zustand zu beenden? Doch, meint Schweim: Er setzt dabei vor allem auf die sogenannte Länderliste. 

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