Um die Apotheken bei der Versorgung der Bevölkerung mit Desinfektionsmitteln zu unterstützen, stellt der Deutsche Apotheker Verlag ab sofort entsprechende Herstellungsanweisungen kostenfrei zur Verfügung. Diese sind bis einschließlich 13. März via Direktlink einzusehen.
Auf Grund der aktuell hohen Nachfrage nach Desinfektionsmitteln haben in den vergangenen Tagen viele Apotheken mit der Eigenproduktion von Händedesinfektionsmitteln begonnen. Rechtlich möglich machte dies eine Allgemeinverfügung der Bundesstelle für Chemikalien, gemäß derer Apotheken nun bestimmte Biozidprodukte zur Händedesinfektion herstellen dürfen. Diese Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 31. August 2020, kann jedoch jederzeit widerrufen werden.
Herstellungsanweisungen kostenlos einsehbar
Bereits vergangene Woche stellte der Deutsche Apotheker Verlag in der Ziegler Rezepturbibliothek® (Bestandteil des Dr. Lennartz Laborprogramm für Apotheker) entsprechende Herstellungsanweisungen zur Verfügung. Aufgrund der hohen Nachfrage entschloss sich der Verlag nun dazu, die Herstellungsanweisungen für Desinfektionsmittel weiterhin allen Apotheken kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Mehr zum Thema
Empfehlungen
Diese Desinfektionsmittel machen Coronaviren den Garaus
Bis einschließlich 13. März 2020 können die Anweisungen direkt unter folgenden Links eingesehen werden:
Desinfektionsmittel aus der Rezepturbibliothek
- 2-Propanolhaltiges Hautdesinfiziens
- 2-Propanolhaltiges Hautdesinfiziens mit Glycerol
- Ethanolisches Hautdesinfiziens 70% (V/V) (versteuert)
- Ethanolisches Hautdesinfiziens 80% (V/V) (versteuert)
- Ethanolisches Hautdesinfiziens 80% (V/V) mit Glycerol (versteuert)
- Ethanolisches Hautdesinfiziens 70% (V/V) (unversteuert)
- Ethanolisches Hautdesinfiziens 80% (V/V) (unversteuert)
- Ethanolisches Hautdesinfiziens 80% (V/V) mit Glycerol (unversteuert)
- Chinolinsulfat-Kaliumsulfat-Lösung 0,1%
Quelle: Den ganzen Artikel lesen